| Rechter Rand | |||
| Schlampiger Kommentar |
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| ak | |
| 18.11.2009 | |
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Berlin. Die neurechte Junge Freiheit lässt in ihrer kommenden Ausgabe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Volksverhetzungs-Paragraphen kommentieren. Der frühere Hamburger Richter Günter Bertram offenbart in seiner Kolumne allerdings eklatante faktische Fehler.
Dass Bertram dem Urteil des Karlsruher Gerichts nichts Positives abgewinnen kann, ist wenig überraschend. Der pensionierte Richter meint, dass "unser altes NS-Tabu" nun gemäß der Entscheidung "jede Gängelung unerwünschter Meinungsäußerungen erlaubt". Dass der Erste Senat des BVerfG allerdings bereits in seiner Pressemitteilung unmissverständlich klar gemacht hat, dass selbst eine allgemeine "Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts" nicht strafbar ist, muss dem Hamburger Juristen entgangen sein. "Mit heißer Nadel genäht" sei die Entscheidung, so das Bertram-Urteil in der Jungen Freiheit. Die heiße Nadel ist aber offenbar eher auf dem Schreibtisch des neurechten Kolumnisten zu verorten, denn in den 18 Zeilen Urteilsschelte sind gleich zwei wesentliche Fakten-Fehler zu finden, deren Verwendung nicht unwesentlich zur Argumentation beiträgt. Laut Bertram hat "das Bundesverfassungsgericht fünf Jahre lang auf der Verfassungsbeschwerde des jetzt am 29. Oktober verstorbenen Rechtsanwalts Rieger gegen die Volksverhetzungs-Novelle 2005 gehockt" und "eine Sachentscheidung immer wieder verschoben". Tatsächlich musste sich das BVerfG mit einer Verfassungsbeschwerde seitens des verstorbenen Jürgen Rieger erst nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes befassen, das am 25. Juni 2008 verkündet wurde - die Verfassungsbeschwerde richtete sich ja gerade gegen dieses Urteil.
Des weiterem ist in dem neurechten Intelligenzblatt zu lesen: "Man träte dem Senat zu nahe mit dem Verdacht, daß sein schriftliches Urteil von gleicher Dürftigkeit sein wird wie seine mit offenbar heißer Nadel genähte Presseerklärung." Die Höflichkeit des Hamburgers wird hier nur noch übertroffen durch seine Desorientiertheit, denn das Bundesverfassungsgericht hat am gestrigen Dienstag Morgen zeitgleich sowohl die |