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Neonazis / Vor Gericht
Sieben Monate für Hetzlieder PDF Drucken E-Mail
redok   
07.12.2009
Bernau. Sieben Monate Haft ohne Bewährung verhängte am heutigen Montag das Amtsgericht Bernau (Brandenburg) gegen die frühere NPD-Funktionärin Gesine Hennrich aus Berlin. Die Strafe wegen Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz bekam sie für das Abspielen von Hetzliedern bei einer NPD-Feier in Biesenthal. Hennrich galt als führender Kopf der vor kurzem verbotenen Nazi-Kameradschaft "Frontbann 24".

Die 40-jährige Hennrich war für die NPD-Feier im August 2008 als Verantwortliche aufgetreten. Die brandenburgische NPD war im Mai externer Linkin ein ehemaliges Flüchtlingsheim in Biesenthal eingezogen, das angeblich als Schulungszentrum genutzt werden sollte. Die Party wurde mit Musik von einschlägigen CDs gestaltet. Nachdem die Polizei die Veranstaltung aufgelöst hatte, fand sie laut einem Bericht des Störungsmelder CDs von der als kriminelle Vereinigung verbotenen Nazirock-Gruppe "Landser" und "WAW Kampfkapelle" ("Kauft nicht bei Juden"). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Als damalige Kreisvorsitzende im Berliner NPD-Kreisverband Marzahn-Hellersdorf war Hennrich im Februar 2009 mit einer Reihe anderer Funktionäre aus der NPD ausgetreten. Sie gehörte zu den führenden Köpfen der Nazi-Kameradschaft "Frontbann 24", die Anfang November vom Berliner Innensenator verboten wurde. Bei der damaligen Hausdurchsuchung war über dem Hennrich-Bett eine Hakenkreuzfahne gefunden worden.

Der heruntergekommene Plattenbau in Biesenthal, den die NPD gemietet hatte, kann seit einigen Monaten nicht mehr von den Rechtsextremen benutzt werden. Im Juni hatte die Kreisverwaltung ein bauordnungsrechtliches Nutzungsverbot erlassen, wodurch Konzerte und Veranstaltungen unmöglich gemacht wurden.