| Neonazis / Rechte Gewalt / Vor Gericht | |||
| Mit Geldstrafe davongekommen |
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| redok | |||
| 18.12.2009 | |||
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Auerbach. Zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 22 Euro hat das Amtsgericht Auerbach im sächsischen Vogtland den Neonazi Olaf Martin verurteilt, der für die NPD in den Kreistag gewählt worden war. Der 38-Jährige aus Mylau war wegen Beleidigung und Körperverletzung angeklagt.
Zusammen mit seinen damaligen Kreistags-Fraktionskollegen Nicole Fortak und Frank Schmidt war Martin vor einem Jahr aus der NPD ausgetreten, die ihnen zu lasch erschienen war. Der sächsische NPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Gansel hatte mehr Distanz zu "Autonomen Nationalisten" und Skinheads gefordert, um nach außen hin ein Saubermann-Image der Partei zu präsentieren.
Martin besitzt in Mylau einen Versandladen "Ragnarök", über den er üblichen Neonazi-Bedarf wie Textilien und "Waffen / Ausrüstung" verkauft. Zur dazugehörigen Propaganda betreibt er eine Webseite "Schwarzer Orden Vogtland". Auf diese Webseite hatte er ein Flugblatt eingestellt, in dem eine Mylauer Familie beleidigt und bedroht wurde. Die Einwohner des Ortes waren aufgefordert worden, die Familie aus Mylau zu vertreiben. Der Anlass für die Vertreibungs-Forderung war ein Anschlag im Oktober 2007 auf das Haus der Familie gewesen. Zwei 16-jährige Jugendliche hatten Molotow-Cocktails auf das Haus geworfen und waren dafür wegen versuchter schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes zu Jugendstrafen von drei beziehungsweise zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Direkt nach diesem Urteil hatte Martin das Flugblatt mit der Hetze gegen die Anschlagsopfer auf die "Schwarzer Orden"-Webseite gestellt. In dem Text hatte es geheißen: "Zeigt den Nasen was Ihr von ihren Machenschaften haltet" und "Noch ein Satz an jene Herrschaften, Ihr wollt Kampf?? Ihr werdet ihn bekommen!!!". Im Januar 2009 hatte die Staatsanwaltschaft Zwickau das Ermittlungsverfahren zunächst eingestellt. Für eine strafbare Bedrohung schienen ihr die Äußerungen zu allgemein, wegen einer Beleidigung hätten die Opfer der rechtsextremen Attacken jedoch keine Anzeige erstattet. Die betroffene Familie musste erst einen Rechtsanwalt einschalten, der die Wiederaufnahme des Verfahrens erzwang. Der sächsische Generalstaatsanwalt ordnete die Weiterführung des Verfahrens an. In einem weiteren Anklagepunkt wurde über einen Vorfall bei einem Vereinsfest eines örtlichen Sportvereins im Mai dieses Jahres verhandelt. Während des Festes hatten mehrere Zeugen gesehen, wie Martin im Bierzelt einen Mylauer Bürger mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. Das Opfer sei erst auf dem Weg zum Krankenhaus wieder zu Bewusstsein gekommen. Für beide Vorwürfe hatte der Staatsanwalt nun eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gefordert. Das Amtsgericht entschied jedoch auf eine Geldstrafe von 2.860 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; beide Seiten kündigten Berufung an. |
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