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Rechtsextremisten / Antisemitismus/ Rassismus / Homophobie / Zeitgeschichte
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redok   
04.01.2010
Beim "Reichsbürgergesetz" von 1935 hat sich der ex-linke "Querfrontler" Jürgen Elsässer die Idee für seine Vorstellung einer angemessenen Behandlung von Einwanderern geholt. Ausgangspunkt ist seine Klage über einen von "Globalisten" erzeugten "Völkerbrei" - den Ausdruck hat Elsässer von führenden Nazi-Funktionären wie Heinrich Himmler und Robert Ley übernommen.

Bereits 1940 machte sich Heinrich Himmler ("Reichsführer SS") Gedanken über Einwanderung nach Deutschland und "externer Linkdie Behandlung der Fremdvölkischen im Osten". Dabei stellte er fest:

" ... nur dadurch, daß wir diesen ganzen Völkerbrei des Generalgouvernements von 15 Millionen und die 8 Millionen der Ostprovinzen auflösen, wird es uns möglich sein, die rassische Siebung durchzuführen, die das Fundament in unseren Erwägungen sein muß, die rassisch Wertvollen aus diesem Brei herauszufischen, nach Deutschland zu tun, um sie dort zu assimilieren."

Der Leiter der Nazi-"Deutschen Arbeitsfront" externer LinkRobert Ley verfasste 1943 gar eine Schrift mit dem Titel "externer LinkInternationaler Völkerbrei oder Vereinigte National-Staaten Europas?", in der er "die Vernunft und die Völker Europas" als künftige Sieger sah über "einen Besiegten, das ist der Jude und sein internationaler Wahnsinn".

Aktuell greift der frühere linke Publizist Jürgen Elsässer in "einigen grundsätzlichen Thesen" zum Thema "Der Islam und wir" dieses Bild wieder auf. Elsässer hat aufgrund einer Frage "nach dem Status von Minderheiten in Nationalstaaten" entdeckt: "Die Antwort der Globalisten besteht darin, weltweit einen Völkerbrei zu erzeugen, der so unstrukturiert ist, dass sich kein Widerstand gegen ihre Herrschaft mehr organisieren läßt." Konkret wird Elsässer in Bezug auf die Rechte, die Einwanderen, aber auch anderen Minderheiten wie etwa Homosexuellen zu gewähren seien:

"Einwanderer/Minderheitenangehörige sind als individuelle Bürger den Stammbürgern gleichgestellt, aber sie können nicht dieselben Kollektivrechte wie diese beanspruchen."

Was diese "Kollektivrechte" sein sollen, macht Elsässer jedoch nur an untauglichen Beispielen klar, so etwa beim "Deutschen als Amtssprache" (in der Bundesrepublik gibt es keine grundgesetzlich festgelegte Amtssprache) oder bei Gotteshäusern wie Moscheen oder Kirchen, die "Platz oder ... Prominenz beanspruchen" (rechtliche Regelungen in Bezug auf Platzierung von Gotteshäusern existieren ebenfalls nicht).

Mit der Erfindung solcher "Kollektivrechte" greift Elsässer tatsächlich das externer Link"Reichsbürgergesetz" von 1935 wieder auf, mit dem die Nationalsozialisten eine externer LinkUnterscheidung zwischen "Staatsangehörigen" minderen Rechts und "Reichsbürgern" einführten. Bei den Nazis konnte nur derjenige "Reichsbürger" sein, der "deutschen oder artverwandten Blutes" war - bei Elsässer heißt das heute "Stammbürger". Vor 75 Jahren war nur der "Reichsbürger" der "alleinige Träger der vollen politischen Rechte", immerhin noch als individuelle Person - bei Elsässer fliegt selbst noch ein individueller Maßstab über Bord zugunsten eines deutschen "Kollektivrechts".