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Neonazis / Rechte Gewalt / Vor Gericht
Bewährung für Steinewerfer PDF Drucken E-Mail
redok   
31.01.2010
Dortmund. Erneut ist ein Neonazi wegen der gewaltättigen Ausschreitungen in Dortmund am 1. Mai 2009 verurteilt worden. Ein 22-Jähriger hatte einen Pflasterstein in eine Gruppe von Polizisten geworfen. Das Schöffengericht verurteilte ihn wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung.

Vor Gericht trat am Dienstag der Angeklagte - ein Student der Wirtschaftswissenschaften - im "gut gebügelten Hemd" deutlich anders auf als noch im Vorjahr am 1. Mai auf der Straße, wie die Westdeutsche Allgemeine berichtet. Da war er mit Sonnenbrille, Baseballkappe und Handschuhen im Dortmunder Stadtzentrum aufgelaufen. Auf die Frage des Richters, was denn in seinem Leben schief gelaufen sei, dass er so einen Hass auf Polizisten habe und sie mit Pflastersteinen attackiere, blickte er laut den Ruhr Nachrichten "nur beschämt zu Boden und schwieg".

Zunächst hatte der junge Mann im mittlerweile dritten Dortmunder 1.Mai-Neonazi-Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen. Dann wurde ein Polizeivideo vorgeführt, das den 22-Jährigen überführen konnte. Nun ließ er über seine Anwältin erklären, er habe den Stein geworfen, der glücklicherweise niemanden traf. Getroffen wurde damals allerdings der Angeklagte selbst: Der Pflasterstein eines anderen Neonazis hatte ihm die Hand gebrochen.

Auf die Frage nach seinen Lebensplänen hatte der Neonazi gesagt: "Nach dem Examen möchte ich am liebsten einen guten Job haben." Der Richter gab ihm den Rat auf den Weg, er solle in Zukunft "bei solchen Anlässen besser zu Hause" bleiben.

Der Staatsanwalt wollte dem jungen Mann keine allzu großen Steine in den Weg zu Examen und gutem Job legen; er beantragte eine Bewährungsstrafe. Das Gericht folgte dem Antrag und veurteilte den Täter zu sechs Monaten auf Bewährung.

In den bisherigen beiden Verfahren gegen Gewalttäter am 1. Mai 2009 war ein Angeklagter aus Sachsen freigesprochen worden, ein 22-Jähriger aus Marl mit einschlägigen Vorstrafen war zu einem Jahr Haft verurteilt worden.