| NPD / Holocaustleugner / Vor Gericht | |||
| Volksverhetzung: Sachsen-NPD-Mitarbeiter verurteilt |
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| redok | |
| 01.09.2006 | |
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Traunstein. Zu einer Geldstrafe von 4800 Euro wegen
Volksverhetzung hat das Landgericht Traunstein den Mitarbeiter der
sächsischen NPD-Landtagsfraktion Per Lennart Aae verurteilt. Aae hatte
in einem Email-Rundschreiben den Holocaust geleugnet.
Aae hatte im März 2004 in einem Email-Schreiben an Annemarie Paulitsch, das er gleichzeitig an über 30 Empfänger aus Medien und Politik weiterleitete, die Vernichtung der europäischen Juden durch die Nationalsozialisten unter anderem als "Höllenglauben" und "Gaskammerdogma" bezeichnet. NS-Forscher nannte er "Scharlatane und Betrüger, wenn nicht gar perverse, brutale Vergewaltiger von deutschen Kinderseelen", und Zeitgeschichte sei eine "reine politische Propaganda- und Einschüchterungsveranstaltung". Zu den Empfängern zählten Zeitungsredaktionen wie der FAZ, der taz und der BILD, das ZDF sowie der damalige Bundeskanzler Schröder und das Auswärtige Amt. Die eigentliche Adressatin Annemarie Paulitsch war Offenbacher NPD-Chefin und Vorsitzende der von Horst Mahler dominierten "Bürgerbewegung für unser Land". Im vergangenen Jahr erhielt der 66-jährige Aae wegen dieser Email einen Strafbefehl über 5000 Euro Geldstrafe (100 Tagessätze zu je 50 Euro). Dagegen hatte Aae, der in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham im oberbayerischen Landkreis Rosenheim lebt, Einspruch erhoben; in der folgenden Verhandlung erhöhte das Amtsgericht Rosenheim die Zahl der Tagessätze auf 120, senkte aber den Tagessatz auf 40 Euro. Damit wäre die Verurteilung als Vorstrafe im Bundeszentralregister eingetragen worden.
Mit dem Nürnberger Szene-Anwalt Frank Miksch zog Aae in die Berufung und verlangte Freispruch. In der ersten Verhandlung vor dem Landgericht Traunstein Ende Mai
2006 beantragte Miksch, den Fall auszusetzen und dem
Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Der Volksverhetzungs-Paragraph 130
sei verfassungswidrig, weil er dem Recht auf freie Meinungsäußerung
widerspreche. Das Landgericht hatte das Verfahren unterbrochen, das nun
wiederaufgenommen wurde; in Berichten der Lokalpresse hieß es, das LG
habe der Verteidigung zugebilligt, "stichhaltige Argumente" gegen die
Verfassungsmäßigkeit des Davon konnte jetzt keine Rede mehr sein. Das Landgericht wies den Antrag der Verteidigung, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, ab, und unterstrich die geltende Rechtsprechung, wonach "erwiesen unwahre Tatsachenäußerungen" nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sind. Die Kammer folgte dem Antrag der Staatsanwältin; es blieb bei den 4800 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu je 40 Euro) und damit auch einer Eintragung als Vorstrafe.
Der gebürtige Schwede Aae war früher stellvertretender
Landesvorsitzender der bayerischen NPD und kandidierte auf Platz 2 der
NPD-Liste für die Europawahl 1999. Im NPD-Parteivorstand leitete er
eine Programmkommission. Er gilt als "Wirtschaftsexperte" in den Reihen
der NPD; darüber hinaus war er auch als Autor für die
Holocaust-leugnende Zeitschrift des verurteilten Germar Rudolf tätig.
Zeitweilig war er bei der NPD wenig gelitten; Horst Mahler hatte ihm im
Zuge des NPD-Verbotsverfahrens vorgeworfen, als Spitzel für den
Militärischen Abschirmdienst (MAD) gearbeitet zu haben. Aae wurde aus
dem NPD-Vorstand ausgeschlossen, nach der sächsischen Landtagswahl aber
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