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NPD / NS-Symbole
Anti-Nazi-Plakate: Strafverfolgung nach Parteibuch? PDF Drucken E-Mail
Uwe Ruprecht   
24.09.2006
Stade. Unbeanstandet ließ die Polizei in Stade am vergangenen Samstag ein Anti-Nazi-Plakat, das ein Hakenkreuz auf dem Weg in die Mülltonne zeigt. Wegen solcher Plakate hatte die Polizei am gleichen Ort zwei Wochen zuvor noch ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen den §86a Strafgesetzbuch eingeleitet.

Strafrechtliche Ermittlungen laufen gegen den Versammlungsleiter einer örtlichen Antifa-Gruppe, die am Vorabend der niedersächsischen Kommunalwahl gegen einen Wahlkampfstand mit dem Vize-Vorsitzenden der Landes-NPD, Adolf Dammann, protestiert hatte. Bei einem "Aktionstag gegen Rechtsextremismus" am 23.09. jedoch konnte die "Grüne Jugend" unbehelligt ein solches Anti-Nazi-Plakat zeigen.

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Das am 9. September in Stade beschlagnahmte Plakat der Grünen Jugend konnte zwei Wochen später unbeanstandet gezeigt werden

Nachdem Plakate beschlagnahmt und eine strafrechtliche Ermittlung gegen Nazigegner eingeleitet worden waren, hatte der grüne Landtagsabgeordnete Ralf Briese an den "gesunden Menschenverstand" des niedersächsischen Innenministers appelliert. Der nämlich "reicht aus, um die Botschaft eines entsprechenden Plakates zu erkennen und richtig zu deuten - die Ideologie des Nationalsozialismus ist Müll und gehört damit in die Abfalltonne", schrieb Briese in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung in Hannover.

"Das Engagement der Bürger in Stade gegen die örtliche NPD", führte Briese aus, "ist also eindeutig eine Aktion zur Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen und richtet sich gegen Rechtsextremisten und darf daher nicht strafrechtlich verfolgt werden. Entsprechend hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits eine notwendige Auslegung vorgenommen, indem sie Fälle von der Anwendung des § 86a StGB ausnimmt, die dem Schutzzweck der Norm erkennbar zuwiderlaufen (BGHSt. 25, 30, 32f; 25; 128,130f.). Die Anwendung des § 86a StGB durch die Polizei in Stade läuft aber mehr als offenkundig der Schutznorm zuwider - es wird sogar das Gegenteil der intendierten Norm erreicht, indem die Arbeit gegen Rechtsextremismus erschwert und behindert wird."

Briese fragte: "Welches politische Signal wird ausgesandt, wenn junge Menschen im Zuge einer eindeutigen Aktion gegen Rechtsextremisten kriminalisiert werden?" Ein Signal aus Hannover schien in Stade jedenfalls angekommen zu sein. Der "Aktionstag gegen Rechtsextremismus" am 23. September wurde in der Lokalpresse entweder verschwiegen oder nicht in Zusammenhang mit dem aktuellen Streit um die erlaubte Form des Protestes gebracht.

Noch vor zwei Wochen hatten sich Polizisten gerechtfertigt, sie würden sich der "Strafvereitelung im Amt" schuldig machen, wenn sie nicht gegen Plakate einschritten, auf denen Hakenkreuze entsorgt werden. Am vergangenen Samstag animierte die Grüne Jugend zur "Strafvereitelung im Amt", indem sie am "Aktionstag" ihr inkriminiertes Plakat zeigte - ohne dass jemand daran Anstoß nahm.

Die von dem Ermittlungsverfahren betroffenen Nazigegner, die keinen Parteifreund als Fürsprecher im Landtag haben, sehen eine selektive Strafverfolgung. Mit der Stader Interpretation des §86a werde "ein ganz bestimmter Personenkreis kriminalisiert", vermerkt die Antifa: Nämlich jene, die am 9. September tatsächlich gegen einen Wahlkampfstand der NPD protestierten.