| Antisemitismus / Rassismus / Sexismus | |||
| Dreißig Prozent für Volksverhetzer |
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| redok | |
| 24.09.2006 | |
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Leer. Über dreißig Prozent der Wählerstimmen erhielt bei der Stichwahl zum Bürgermeister der Stadt Leer in Ostfriesland ein Kandidat, der sich durch antisemitische und rassistische Ausfälle hervorgetan hat. Der Kandidat Gerd Koch ist wegen Beleidigung und Volksverhetzung vorbestraft.
Koch erhielt 3.803 Stimmen (30,2 %) und unterlag damit seinem parteilosen Gegner und Amtsinhaber Wolfgang Kellner, für den 8.785 Wähler stimmten. Die SPD hatte dazu aufgerufen, die Wahl von Koch zu verhindern, die CDU dagegen mochte sich nicht zu einer Wahlempfehlung gegen den Volksverhetzer durchringen. Gerd Koch, Chef der örtlichen "Allgemeinen Wählergemeinschaft" (AWG), sorgt seit Jahrzehnten für Aufsehen. 1985 versicherte er dem Vorsitzenden der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, er werde alles daransetzen, dass Juden nie wieder Leer besuchten. Dem Verband für Sinti und Roma in Hannover schrieb er ins Stammbuch: "Asylanten, Russen, Penner und Zigeuner sind und bleiben das Problem unserer Gesellschaft". 1998 adressierte Koch einen Brief an "den Leeraner Judenverein (oder so)". Der damit angeschriebenen Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit teilte Koch mit, er finde es "sonderbar, daß manche Zeitgenossen immer neue Geldquellen auftun", und schwadronierte im Zusammenhang mit Entschädigungszahlungen für NS-Opfer von "Abzocken" und "Anzapfen". Im Februar 1999 kam es wegen dieser Ausfälle zum Prozess. Das Amtsgericht Leer verurteilte Koch "trotz offensichtlich vorhandener antisemitischer Ressentiments" nur wegen Beleidigung; eine eindeutige Identifizierung mit der Rassenideologie der Nazis sei ihm nicht nachzuweisen. Mit 4.000 Mark Geldstrafe kam Koch glimpflich davon. Im November 2001 war er vom Amtsgericht Leer wegen Beleidigung in zwei Fällen und Volksverhetzung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt war, verurteilt worden; dazu sollte er eine Geldbuße von 10.000 Euro zahlen. Koch ging in Berufung; die Justiz ließ einen Fall der Beleidigung fallen und sprach ihn in einem Fall der Volksverhetzung frei. Das Landgericht Leer verhängte schließlich eine Haftstrafe von fünf Monaten, auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, sowie eine Geldbuße von 4.000 Euro. Koch hatte zu Panzerlieferungen an die Türkei geäußert, die Panzer könnten auch in Deutschland getestet werden, weil es hier genug Kurden gäbe. In dem zweiten Fall der Volksverhetzung hatte er geäußert, dass sich kriminelle Ausländer untereinander ruhig "abballern" könnten. Der Beleidigung hatte er sich durch "wüste sexistische Zoten" (so ein Lokalblatt) gegen die Ausländerbeauftragte der Stadt Leer schuldig gemacht. Unter den Tisch gefallen war in der Berufungsverhandlung die Bezeichnung Kochs für Zigeuner als "Ballast für unsere Gesellschaft und Kultur". In der örtlichen CDU hatte die Indifferenz der Partei gegenüber dem Bürgermeister-Kandidaten Koch für heftigen Streit gesorgt. Vier der vor zwei Wochen gewählten CDU-Ratsmitglieder gründeten eine eigene "Fraktion für Leer". Der Pressesprecher der CDU Leer, Alex Siemer, hatte eine Distanzierung vom Volksverhetzer gefordert, die jedoch von der Partei verweigert wurde. Siemer vor der Wahl: "Ein gutes Ergebnis von Gerd Koch würde Leer als die Stadt in Deutschland brandmarken, in der Leute, die in menschenverachtender Weise Ausländer und Juden beleidigen und verunglimpfen, gute Chancen bei Wahlen haben." Über 3.800 Wähler in Leer scheint das nicht gestört zu haben. |