| NS-Symbole | |||
| Stuttgarter Gericht verurteilt Nazi-Gegner mit Anti-Nazi-Gesetz |
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| redok | |||||||
| 29.09.2006 | |||||||
Das Landgericht verhängte 90 Tagessätze zu je 40 Euro; damit wird das Urteil als Vorstrafe im Bundeszentralregister eingetragen. Die Staatsanwaltschaft hatte gar eine Geldstrafe von 6.000 Euro gefordert. Richter Wolfgang Küllmer sagte zur Begründung, es dürfe keinen Ausnahmefall geben: "Es besteht die Gefahr der Gewöhnung."
Das Urteil erfogte trotz einer bestehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes von 1973, wonach Hakenkreuz-Bilder
nicht strafbar seien, wenn diese "eindeutig die Gegnerschaft zum
Nationalsozialismus ausdrücken". Der Geschäftsführer des Weitere Prozesse sind in Stuttgart zu erwarten: die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth und SPD-Vorstandsmitglied Nils Annen hatten sich bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft selbst angezeigt, weil sie entsprechende Symbole auf T-Shirts und Buttons getragen hatten. Gegen sie wird noch ermittelt, so die Staatsanwaltschaft. In jüngerer Zeit waren auch im niedersächsischen Stade Polizei und Justiz gegen Anti-Nazi-Symbole mit Hakenkreuz auf dem Weg in die Mülltonne vorgegangen.
Noch am Mittwoch hatten in Regensburg Tausende von Menschen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen demonstriert, die nun vom Stuttgarter Gericht als strafwürdig eingestuft wurden. Eine regionale Tageszeitung hatte auf einer Doppelseite ein durchgestrichenes Hakenkreuz abgedruckt, wie auch schon zuvor in der oberpfälzischen Stadt Cham. In Regensburg hatten alle demokratischen Parteien zu der Demonstration aufgerufen, auf der unter anderen der Oberbürgermeister der Stadt sprach. |
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