| Neonazis | |||
| Strafantrag gegen Neonazi-"Liedermacher" |
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| ir | |
| 14.07.2004 | |
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Der Schlagersänger Udo Jürgens hat Strafantrag wegen einer rechtsextremen Verballhornung seines Schlagers "Mit 66 Jahren" gestellt. Die Neonazi-Version seines Schlagers verhöhnt die im Holocaust ermordeten Juden und fordert sogar die Weiterführung des Judenmords.
Die Neonazi-Version kursiert schon seit 1998 in der rechtsextremen Szene. Der Regensburger Michael Müller hatte damals bei einem von der NPD veranstalteten Liederabend den Jürgens-Schlager derart "umgedichtet":
Ein Jahr später hatte Müller diesen Zeilen bei einer weiteren NPD-Veranstaltung noch angefügt:
Laut Angaben des Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) war Müller auch für die musikalische Gestaltung einer Skinhead-Party in München Mitte Januar 2001 verantwortlich. Am Rande dieser Party schlugen Teilnehmer einen Griechen fast tot. Jürgens hat nun Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafantrag wegen vorsätzlicher Urheberrechtsverletzung gestellt. Wie sein Management in Zürich mitteilte, wende sich der Sänger damit gegen den Missbrauch seines Liedes in rechtsextremen Kreisen. Auch der Texter des Liedes, Wolfgang Hofer, habe sich der Klage angeschlossen. Der 69-jährige Jürgens verurteilte "die Verbreitung des antisemitischen und verhöhnenden Gedankenguts aufs Schärfste, mit dem er in keiner Weise in Verbindung gebracht werden möchte", wie es in der Erklärung hieß. |