| Rechtsextremisten / Vor Gericht | |||
| REPs wegen Wählertäuschung angeklagt |
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| redok | |
| 09.10.2006 | |
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Düsseldorf. Drei Mitglieder der rechtsextremen Republikaner (REP) müssen sich ab morgen wegen Wählertäuschung und Urkundenfälschung vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Zu den Angeklagten zählt auch das REP-Stadtratsmitglied Jürgen Krüger.
Unter falschen Angaben sollen die drei Männer zwischen 33 und 54 Jahren in mehreren Städten die notwendigen Unterstützungsunterschriften für eine Kandidatur der Partei zur Landtagswahl NRW im Jahre 2005 erschlichen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, sie hätten beim Sammeln der Unterschriften vorgegeben, es handele sich um Aktionen für den Tierschutz oder für härtere Strafen für Sexualtäter. In einigen Fällen hätten die Männer sogar Unterschriften eigenhändig auf Wahlformulare kopiert. Die Staatsanwaltschaft geht von insgesamt 259 Täuschungsfällen aus, davon allein 179 durch den Ratsherrn Krüger. Bei Verurteilung wegen Wählertäuschung drohen bis zu zwei Jahre Haft. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Notfalls will die Anklage jedoch 263 Zeugen vor Gericht erscheinen lassen. Der Prozess ist bisher auf elf Verhandlungstage angesetzt. Ähnliche Vorwürfe gegen die REP wegen erschlichener Unterstützungsunterschriften hatte es in insgesamt 30 Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens gegeben, so etwa neben Düsseldorf auch in Krefeld, Mülheim, Oberhausen und Bielefeld. |