start arrow report arrow Zündel-Prozess: Verteidigung unter Verdacht der Volksverhetzung
Vor Gericht
Zündel-Prozess: Verteidigung unter Verdacht der Volksverhetzung PDF Drucken E-Mail
redok   
06.11.2005
Mannheim. Die Staatsanwaltschaft Mannheim überprüft eine Verteidigungsschrift der Rechtsanwältin Sylvia Stolz wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Stolz vertritt in Mannheim gemeinsam mit Jürgen Rieger den Holocaustleugner Ernst Zündel, gegen den wegen des gleichen Delikts ab dem 8.11. verhandelt wird.

Stolz (aus Ebersberg bei München) hatte in den letzten Monaten bereits den Verdener NPD-Kandidaten Rigolf Hennig und den Remscheider Geschichtsrevisionisten Ernst Günter Kögel vor Gericht vertreten. Schon in diesen Verfahren hatte sie umfängliche Schriftstücke eingereicht, die weitgehend aus der Textproduktion von Horst Mahler stammten; auch im Zündel-Prozess verwendete sie solche Pamphlete, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft inhaltlich kaum etwas anderes enthalten als das, wofür Zündel angeklagt wird.

Der Schriftsatz von Stolz liegt dem Gericht in Mannheim bereits seit längerem vor. Ende Oktober veröffentlichte Mahler die Verteidigungsschrift per Email und auf seiner Webseite. Weitere Publikationen auf einschlägig bekannten Neonazi-Webseiten folgten, unter anderem bei einem niedersächsischen NPD-Kreisverband. Erst dadurch wurde der Verdacht der Volksverhetzung ermöglicht, die eine öffentliche Äußerung voraussetzt.

Auch für Horst Mahler kann die Mannheimer Untersuchung Folgen haben. Möglicherweise hat er gegen das gegen ihn verhängte Berufsverbot als Anwalt verstoßen. Die Staatsanwaltschaft hält es für möglich, dass Stolz - ein "unbeschriebenes Blatt" - als Strohfrau für Mahler agiert, der die eigentliche Verteidigung betreibe.