| NPD / Antisemitismus | |||
| Verbot der NPD-Demonstration gegen Synagogen-Bau in Bochum aufgehoben |
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| ir | |
| 26.02.2004 | |
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Bochum. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das durch den Polizeipräsidenten der Stadt Bochum verhängte Demonstrationsverbot für die von der NPD angemeldeten Demonstrationen am 13. und 20. März 2004 aufgehoben. In dem Beschluss vom 18. Februar 2004 heißt es, dass die vom Polizeipräsidium genannte Begründung für das Versammlungsverbot, wonach die öffentliche Ordnung unmittelbar und erheblich gefährdet sei, nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werde.
Die vom NPD-Landesverband Nordrhein-Westfalen angemeldeten und von örtlichen Neonazi-Kameradschaften unterstützten Demonstrationen tragen das Motto "Synagogenbau stoppen - vier Millionen fürs Volk". Polizeipräsident Thomas Wenner sah nicht nur "die öffentliche Ordnung unmittelbar und erheblich gefährdet", sondern begründete das Verbot auch damit, dass eine Demonstration gegen den Neubau der Bochumer Synagoge auch eine Verletzung der Menschenwürde darstelle. Die rechtsextreme Partei mache deutlich, dass sie "dem Brandschatzen der Synagogen als Auftakt einer bürokratisch organisierten und mitleidlos barbarisch durchgeführten fabrikmäßigen Massenvernichtung von Juden in ganz Europa auch heute noch im nationalsozialistischen Sinne historischen Bestand verliehen wissen will"; es solle "ein öffentliches und unverhohlenes Bekenntnis zur Zerstörung der Synagogen und zum Holocaust abgelegt werden". Das Gericht wollte dieser Auffassung nicht folgen. Selbst unter Berücksichtigung der vom Polizeipräsidium angenommenen Symbolträchtigkeit des Versammlungsthemas kämen allenfalls Auflagen, nicht aber ein vollständiges Versammlungsverbot in Betracht, um konkret prognostizierbaren Gefährdungen entgegenzuwirken, so die Auffassung des Gerichts. Anhaltspunkte dafür, dass derartige dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragende versammlungsrechtliche Maßnahmen in jedem Falle unzureichend wären, seien vom Polizeipräsidium nicht dargelegt worden. (Az.: 14 L 252/04) Auch am vergangenen Samstag fanden Neonazi-Aufmärsche statt. In den hessischen Orten Gladenbach und Marburg, aber auch im nordrhein-westfälischen Bochum kam es bei der Begegnung von Neonazis und Gegendemonstranten zu Ausschreitungen. In Bochum trat ein NPD-Mann einen der Demonstranten mit Springerstiefeln. Drei Personen wurden in Gewahrsam genommen. |