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| Stadt Senden zieht Genehmigung für NPD-Versammlung zurück |
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| ir | |
| 13.03.2004 | |
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Senden. Die Stadtverwaltung der Stadt Senden (Kreis Neu-Ulm, Bayern) hat der NPD die Genehmigung für eine Veranstaltung mit Horst Mahler in einem städtischen Saal entzogen. Die rechtsextreme Partei hatte in ihrem Antrag den vorgesehenen Redner nicht namentlich benannt, sondern nur als "ehemaligen Prozessbevollmächtigten der NPD" erwähnt. Offenbar war die Rolle Mahlers im seinerzeitigen NPD-Verbotsverfahren an der Stadtverwaltung vorbeigegangen; erst eine Nachfrage beim Staatsschutz brachte die Erkenntnis. Ein Beamter des Staatsschutzes sitzt als Fraktionsmitglied der Freien Wählergemeinschaft CWF-FWG im Sendener Stadtrat.
Nachdem das Polizeipräsidium Berlin bestätigt hatte, dass gegen Mahler wegen Verunglimpfung des Staates und Volksverhetzung ermittelt wird, fand die Stadtverwaltung einen Weg, die rechtsextreme Versammlung zu unterbinden. Sie beruft sich auf ein Gerichtsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 1987, nach dem eine Kommune nicht dazu verpflichtet werden kann, öffentliche Einrichtungen für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, wenn die Gefahr besteht, dass dabei gegen geltendes Recht verstoßen wird. Bisher hatten sich der Sendener Bürgermeister und der Stadtrat auf den Grundsatz der "Gleichberechtigung" berufen; da die NPD nicht verboten sei, müsse sie wie andere Parteien behandelt werden und daher auch kommunale Räume kostenlos nutzen dürfen. Der Widerruf der städtischen Genehmigung wurde am Donnerstag Abend dem "Stützpunktleiter der Jungen Nationaldemokraten im Kreis Neu-Ulm", Stefan Winkler, persönlich überbracht. Am 8. März hatte das Simon Wiesenthal Center sich mit einem Brief an den bayerischen Innenminister Günther Beckstein gewandt und Maßnahmen gegen die NPD-Veranstaltung gefordert. Beckstein hatte in einer Pressemitteilung die Ansicht vertreten, dass Veranstaltungen der NPD als nicht verbotener Partei weiterhin zugelassen werden müssten. Den vom Wiesenthal Center genannten Fällen werde das Ministerium aber noch im Einzelnen nachgehen. |