start arrow report arrow Verfassungsgericht lässt Demo gegen Synagogenbau zu
NPD / Antisemitismus
Verfassungsgericht lässt Demo gegen Synagogenbau zu PDF Drucken E-Mail
ir   
24.06.2004
Bochum/Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat heute die für den nächsten Samstag (26.6) geplante Demonstration der NPD gegen den Neubau einer Synagoge in Bochum zugelassen. Damit hob das Verfassungsgericht das am Dienstag ergangene Demo-Verbot des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster auf.

Die Bochumer Organisatoren der gegen die neonazistische Demonstration gerichteten Aktionen wollen offenbar keine eigene Gegendemonstration veranstalten, sondern laut Mitteilung auf ihrer Webseite die Demonstrationsroute der NPD mit Plakaten und Aufklebern präparieren; weitere Aktionen seien in Beratung. Ein Info-Treff steht laut der Webseite ab 10 Uhr am Bochumer Hauptbahnhof zur Verfügung. Antifa-Gruppen wollen am Freitagabend in Bochum-Wattenscheid gegen die dortige Landeszentrale der NPD demonstrieren.

Noch im März hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Verbot des OVG Münster gegen eine gleichartige NPD-Demonstration bestätigt. Die jetzt geplante Demonstration wurde vom OVG als Ersatzveranstaltung mit "kosmetischen Korrekturen" eingestuft; das BVerfG ist dieser Auffassung offenbar nicht gefolgt.