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Rechter Rand / Antisemitismus
Berliner Gericht bestätigt Hohmanns CDU-Parteiausschluss PDF Drucken E-Mail
mk   
11.11.2005
Berlin. Das Berliner Landgericht hat den Parteiausschluss von Martin Hohmann aus der CDU für rechtmäßig erklärt. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete war wegen seiner als antisemitisch kritisierten Rede zum Tag der Deutschen Einheit 2003 von der CDU wegen parteischädigenden Verhaltens ausgeschlossen worden. Gegen die Entscheidung des Bundesparteigerichtes hatte Hohmann die nächste - diesmal nicht parteiinterne, sondern öffentliche - Instanz angerufen. Das Landgericht Berlin bestätigte nun die Entscheidungen zweier CDU-Schiedsgerichte. Hohmann kann jedoch noch Berufung einlegen.