| Rechter Rand / Antisemitismus |
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Berliner Gericht bestätigt Hohmanns CDU-Parteiausschluss |
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mk
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11.11.2005 |
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Berlin. Das Berliner Landgericht hat den Parteiausschluss von
Martin Hohmann aus der CDU für rechtmäßig erklärt. Der ehemalige
Bundestagsabgeordnete war wegen seiner als antisemitisch kritisierten
Rede zum Tag der Deutschen Einheit 2003 von der CDU wegen
parteischädigenden Verhaltens ausgeschlossen worden. Gegen die
Entscheidung des Bundesparteigerichtes hatte Hohmann die nächste -
diesmal nicht parteiinterne, sondern öffentliche - Instanz angerufen.
Das Landgericht Berlin bestätigte nun die Entscheidungen zweier
CDU-Schiedsgerichte. Hohmann kann jedoch noch Berufung einlegen.
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