start arrow notizblog arrow Verfassungsgericht: Verbot für Nazi-Kundgebung bleibt
NPD / Neonazis
Verfassungsgericht: Verbot für Nazi-Kundgebung bleibt PDF Drucken E-Mail
redok   
08.11.2006
Karlsruhe. Der Münchner Neonazi Norman Bordin ist beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit seiner Klage gegen das Verbot einer sogenannten "Mahnwache" gescheitert. Das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) hatte die Versammlung als "Tarnveranstaltung" verboten, das Verwaltungsgericht München und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatten das Verbot bestätigt . Das BVerfG nahm Bordins Klage heute nicht zur Entscheidung an. Ebenfalls verboten ist eine zweite Neonazi-Versammlung, die ausdrücklich den Hitlerputsch von 1923 verherrlichen wollte. Morgen wird in München die neue Hauptsynagoge am Jakobsplatz eröffnet.
[Ergänzung 11.11.2006]
Die Verfassungsbeschwerde war von Bordins Anwältin Gisa Pahl aus  Hamburg eingelegt worden, die dem "Deutschen Rechtsbüro" zugerechnet wird. Die ehemalige Mitarbeiterin des bekannten Neonazi-Anwaltes Jürgen Rieger war bislang kaum als Rechtsvertreterin für Rechtsextremisten in Bayern hervorgetreten.