| Antisemitismus / Vor Gericht | |||
| Internet-Buchhändlerin wegen Volksverhetzung verurteilt |
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| redok | |
| 17.11.2006 | |
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Erlangen / Eckental-Ebach. Zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro wurde die ehemalige Betreiberin des Andromeda-Buchversandes wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Anke Herrmann musste sich vor dem Amtsgericht Erlangen dafür verantworten, dass sie in ihrem Internet-Buchhandel für das antisemitische Buch "Geheimgesellschaften und ihre Macht im 20. Jahrhundert" geworben und den vollen Text über wenige Links zugänglich gemacht hatte.
Die 43-jährige Internet-Buchhändlerin, die bereits wegen ähnlicher Vorwürfe polizeilich abgemahnt worden war, wurde nun wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt (2.400 Euro). Damit gilt sie als vorbestraft. Sowohl der Staatsanwalt, der der 43-Jährigen Vorsatz und Uneinsichtigkeit attestiert hatte, als auch der Berliner Verteidiger kündigten Berufung an. Der inkriminierte Link hatte letztendlich zu dem Volltext des in zwei Bänden erschienenen Werks "Geheimgesellschaften und ihre Macht im 20. Jahrhundert" geführt. Über den Umweg eines Links zu dem Inhaltsverzeichnis und einem weiteren Link konnten die Besucher der Andromeda-Website den kompletten Text dieses antisemitischen Bestsellers der neunziger Jahre lesen. Die "Geheimgesellschaften" waren von Jan Udo Holey unter dem Pseudonym "Jan van Helsing" veröffentlicht worden. Sie sind in den Jahren 1996 bis 2001 von mehreren Amtsgerichten mit einem Beschlagnahmebeschluss belegt worden. Dieser ist mittlerweile aufgehoben, die Verbreitung des Werkes wie auch des Inhaltes jedoch weiterhin strafbar. Das Buch beinhaltet u.a. Verschwörungstheorien über die angebliche Absicht der Juden, die Weltherrschaft erreichen zu wollen. Dem Rechtsextremisten Holey/Helsing komme bei der Verbreitung von antisemitischem und revisionistischem Gedankengut innerhalb der esoterischen Szene eine Vorreiterfunktion zu, urteilt das Bundesamt für Verfassungsschutz in einer aktuellen Broschüre mit dem Titel "Argumentationsmuster im rechtsextremistischen Antisemitismus" [1] . Bereits im ersten Teil der Verhandlung gegen Anke Herrmann, die ihren Buchversand im bayerischen Eckental-Ebach betrieb, war einem Bericht der Pegnitz-Zeitung zufolge ein Zeuge aus den Reihen der Zuschauer heraus beschimpft worden. Im zweiten Teil des Verfahrens musste der Zeuge seine Aussage unter Polizeischutz machen. Die rechte Szene betreibe eine wahre Hetzjagd gegen ihn, verfolge und verunglimpfe ihn im Internet, so der Zeuge in der Nürnberger Zeitung. Auch das rechtsextreme Stoertebeker-Netz beteiligt sich mit entsprechender "Berichterstattung" an dieser Hetze.
Wie einer redok vorliegenden E-Mail zu entnehmen ist, wird gegen den Zeugen weiterhin unter Nennung seines Namens und voller Anschrift agitiert. Die Aggressivität der angeblich so sanften Esoteriker und insbesondere der Anhänger verschwörungstheoretischer Antisemiten in der Esoterik-Szene zeigen die Beschimpfungen und Drohungen, die sie unter anderem auch [1] Bundesamt für Verfassungsschutz: Argumentationsmuster im rechtsextremistischen Antisemitismus. Aktuelle Entwicklungen. Köln, November 2005
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