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NPD
Keine Geldbuße für Glockenläuten PDF Drucken E-Mail
mk   
17.11.2006
München / Miltenberg. Ulrich Boom, katholischer Pfarrer im nordbayerischen Miltenberg, muss nun doch keine Geldbuße wegen des Läutens von Kirchenglocken zahlen. Die NPD hatte Strafanzeige gestellt, weil Boom während einer Demonstration des NPD-Jugendverbandes Junge Nationaldemokraten (JN) alle sechs Kirchenglocken läuten ließ.

Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wollte das Verfahren gegen Zahlung von 2.000 Euro einstellen. Die Kirchen und die SPD Bayern hatten gegen diesen Vorschlag zur Einstellung des Verfahrens protestiert. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) teilte heute mit, das Verfahren werde ohne Geldauflage eingestellt. Zwar habe der Priester gegen das Versammlungsrecht verstoßen - Glockenläuten sei jedoch ein Symbol für Friedlichkeit und religiöse Überzeugung und stehe damit unter dem besonderen Schutz der Religionsfreiheit. Unter diesen besonderen Umständen gebe das Gesetz der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, von einer Strafe abzusehen.

Die Länderjustizminister können gegenüber der Staatsanwaltschaft mittels des sogenannten externen Weisungsrechtes auf die Strafverfolgung Einfluss nehmen. Im Gegensatz zu Richterninnen und Richtern sind Staatsanwältinnen und Staatsanwälte weisungsgebunden.