| Vor Gericht und auf hoher See sowie in Stuttgart | |||
| Selbstanzeigen in Schwaben: nur dienstags und donnerstags |
|
|
|
| redok | |||
| 29.11.2006 | |||
|
Stuttgart. Selbstanzeigen gehören nicht unbedingt zum täglichen Geschäft von Staatsanwaltschaften. Dennoch muss der Arm der Justiz allzeit bereit sein, um auch derartige Strafverfolgungen unverzüglich einleiten zu können. In Stuttgart dagegen scheinen die Uhren anders zu gehen als in weiten Teilen des übrigen Landes: Selbstanzeigen sind dort nur dienstags und donnerstags möglich.
Das mussten heute der baden-württembergische DGB-Landeschef Rainer Bliesener und seine Stellvertreterin Leni Breymaier erfahren, wie der SWR berichtet. Die beiden wollten sich bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart selbst anzeigen, weil sie bei einer DGB-Kundgebung am 21. Oktober in Stuttgart Anstecker mit durchgestrichenen Hakenkreuzen getragen hatten. Bekanntlich verfolgt die Staatsanwaltschaft Stuttgart Verkäufer und Träger solcher Anti-Nazi-Symbole mit Hilfe eines Anti-Nazi-Gesetzes. Das musste beispielsweise auch der DGB-Bundesvorsitzende Michael Sommer erfahren, der bei der Gewerkschafts-Kundgebung einen solchen Anstecker auf der Jacke trug: gegen ihn leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Die schwäbischen Gewerkschafter wollten ihren Chef nicht allein stehen lassen. "Es ist nicht richtig, dass sich die Staatsanwaltschaft einen rauspickt - wenn sie schon ermittelt, dann muss sie auch richtig recherchieren", so Bliesener. Mit seiner Stellvertreterin wurde er heute bei der Staatsanwaltschaft vorstellig; mitgebracht hatten sie großformatige Fotos ihrer selbst mit Anti-Hakenkreuz-Ansteckern auf der Kundgebung.
Doch die Gewerkschafter blitzten schon am Eingang ab. Selbstanzeigen würden nur dienstags und donnerstags angenommen, teilte die Pförtnerin den verdutzten verhinderten Selbstanzeigern mit. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte später, "auf Grund eines Krankheitsfalls" seien die Annahmezeiten für Selbstanzeigen derzeit eingeschränkt. Bei den gesundheitlich eingeschränkten Staatsanwälten sind insgesamt mehrere Dutzend Anzeigen wegen des Tragens von Anti-Nazi-Symbolen eingegangen, darunter einige wenige Selbstanzeigen. Daraus könnten bald ein paar mehr werden, denn die mittwochsbedingt misslungenen Selbstanzeigen der beiden Gewerkschaftsfunktionäre sollen nun zu geigneterem Zeitpunkt vom Anwaltsbüro des DGB überbracht werden. Dabei sein sollen dann weitere 15 schriftliche Selbstanzeigen von Gewerkschaftsmitgliedern. Bleibt nur, den Stuttgarter Juristen baldige Gesundung zu wünschen, damit diese Anzeigenflut angemessen bearbeitet werden kann. Bis dahin wird es an der Pforte heißen müssen: "Zur Selbstanzeige? Durch die Tür hinaus, zur linken Reihe, jeder nur dienstags und donnerstags!" |
|||