| Sekten | |||
| "Universelles Leben" beschäftigt Gerichte |
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| redok | |
| 07.12.2006 | |
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München / Würzburg. Das "Universelle Leben" (UL) der selbst ernannten Prophetin Gabriele Wittek und ihm nahestehende Wirtschaftsbetriebe beschäftigen wieder die Gerichte. In einem nun bekannt gewordenen Urteil wies das Landgericht München I die Klage einer UL-nahen Firma ab und stellte fest, die Öffentlichkeit habe ein Recht auf Informationen über Wirtschaftsbetriebe im Umfeld von Sekten.
Die Schadensersatzklage der ES Bau und Handel GmbH & Co. KG aus dem unterfränkischen Marktheidenfeld gegen die evangelische Landeskirche war mit einem Streitwert von 1,3 Millionen Euro beziffert worden, berichtet der epd (Evangelischer Pressedienst). Die von Mitgliedern der umstrittenen Glaubensgemeinschaft "Universelles Leben" gegründete und geführte Firma ist Eigentümerin eines Gewerbezentrums in Marktheidenfeld-Altfeld, das nach eigenen Angaben an 31 Einzelfirmen und Handelsgesellschaftern vermietet ist. Der größte Teil der Gebäude wurde laut ES Bau und Handel zwischen 1992 und 1995 mit Hilfe von Bankkrediten errichtet. Angesichts der Zinsentwicklung bemühe man sich seit 2005 um eine Umfinanzierung, bisher seien aber sämtliche Verhandlungen mit Banken aufgrund einer Veröffentlichung auf den Der Anwalt der beklagten Kirche legte dar, dass der Pfarrer die beklagten Textpassagen seit 1999 unverändert auf seiner Internetseite hat. Die Kirche habe das Recht, sich nicht nur mit dem Universellen Leben auseinander zu setzen, sondern auch mit Unternehmen im Umfeld. Eine klare Trennung zwischen dem geistigen Zweig, nämlich der Lehre des Universellen Lebens, und dem durch einen Vertriebsverbund so genannter Christusbetriebe geprägten wirtschaftlichen Zweig der Glaubensgemeinschaft sei nicht möglich, so der kirchliche Rechtsvertreter. Darüber hinaus sei es zweifelhaft, dass es die von der Firma angeblich erfolglos geführten Umschuldungsgespräche mit Banken und Finanzagenturen jemals gegeben habe. Das Landgericht entschied, dass die Kirche über Sektenbetriebe informieren darf. Mittlerweile lehnten viele Menschen Kontakte zu Glaubensgemeinschaften jeglicher Art und ihren Aktivitäten kategorisch ab. Um die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit auch in dieser Form wahrnehmen zu können, sei es zwingend notwendig zu erfahren, "wer mit wem in Verbindung steht". Die Kirche habe der Firma gegenüber weder allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt, noch üble Nachrede begangen oder Kredite gefährdet, heißt es in der Begründung. Die enge Verbindung zwischen der Unternehmensleitung, einem Teil der Mitarbeiter des Gewerbezentrums und dem Universellen Leben sei offensichtlich, so das Gericht. (Az 15 0 135511/05) "Tierschutz" durch erhöhte Abschussquoten?Ebenfalls verhandelt wurde in Sachen "Universelles Leben" am Verwaltungsgericht Würzburg. Dort ging es darum, ob in zwei großen Revieren in den Landkreisen Würzburg und Main-Spessart die Jagd zehn Jahre lang ruhen muss. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, hatten die klagenden Grundstückseigentümer, die der Glaubensgemeinschaft nahestehen, das Ruhen der Jagd beantragt. Als verantwortliche Revierinhaber haben sie laut dem Bayerischen Jagdgesetz die Verpflichtung, auf ihren zwei großen unterfränkischen Waldgrundstücken das Jagdrecht auszuüben. Wenn der Revierinhaber aus Gründen, die in seiner Person liegen, an der Ausübung des Jagdrechts einschließlich des Jagdschutzes längere Zeit verhindert ist, müsse er eine oder mehrere jagdpachtfähige Personen benennen, so der Gesetzestext. Zu viele Wildschweine könnten zu einem Anstieg von Infektionskrankheiten und im schlimmsten Fall auch zu einem Übergreifen von Krankheiten auf Hausschweinbestände führen, heißt es in einem Bescheid des Landratsamtes Würzburg und ähnlich auch vom Landratsamt Main-Spessart. Bereits 2002 befürchteten das Veterinäramt und die Untere Jagdbehörde beim Landratsamt Würzburg den Ausbruch der Schweinepest, weil es um Gut Greußenheim herum außergewöhnlich viele Wildschweine gebe. Die "Tierschützer" beriefen sich auf die verfassungsrechtlich geschützte Gewissensfreiheit: Man habe die Grundstücke erworben, um hier einen Lebensraum zu schaffen, in dem Tiere nicht getötet werden. Sie betrachteten Tiere als ihre Geschwister, die man nicht einfach töten dürfe. Die angeblich grundsätzlichen Jagdgegner führten gegen die behördlichen Befürchtungen jedoch ein eher taktisches Argument ins Feld. Wenn der Wildbestand in der ganzen Region zu stark anwachse, nur weil in zwei Revieren nicht gejagt werde, dann könne man ja die Abschussquoten in den umliegenden Revieren erhöhen, so die Kläger laut dem BR-Bericht. Die "Christusfreunde" hatten zur heutigen Verhandlung sogar ein totes Wildschwein vors Gebäude gekarrt, um ihrem Anliegen Publizität zu verschaffen, berichtet die Mainpost. Unbeeindruckt von diesem Spektakel wiesen die Richter beide Klagen ab. Das Gericht hat Berufung zugelassen. Verfahrensbeteiligte seien sich jedoch gewiss, dass die Sache von weiteren Instanzen erörtert werden wird, bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Beleidigung des Bischofs vorgeworfen
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