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Neonazis / Vor Gericht
"Gauleiter" muss hinter Gitter PDF Drucken E-Mail
redok   
22.05.2006
Karlsruhe. Axel Reitz muss für zwei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf heute die Revision des 23-jährigen Neonazis aus Pulheim gegen das Urteil des Landgerichts Bochum.
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Axel Reitz in Demo-Kluft, April 2005 in Essen

Das Bochumer Gericht hatte ihn wegen Volksverhetzung zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt, ein weiteres Jahr Gefängnisstrafe wird wegen einer früheren Verurteilung fällig, bei der die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden war. Grundlage des Bochumer Urteils war eine Rede bei einer Neonazi-Demonstration gegen den Bau einer Synagoge in Bochum, in der Reitz gegen Juden gehetzt hatte.

Reitz ist "Gauleiter" des neonazistischen "Kampfbund Deutscher Sozialisten" (KDS) und ein führender Kopf des "Aktionsbüro West". In den letzten Jahren war er häufiger Redner auf rechtsextremen Demonstrationen im gesamten Bundesgebiet.