| NPD | |||
| Klage gegen Rückzahlungs-Forderung |
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| redok | |
| 11.01.2007 | |
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Berlin. Gegen die Rückzahlungsforderung des Bundestages von 870.000 Euro hat die NPD Klage eingereicht. Mit einer einstweiligen Verfügung will sie zudem erreichen, dass die Mitte November 2006 zurückgehaltene Rate von 277.000 Euro doch ausgezahlt wird.
Wegen gefälschter Spendenbescheinigungen der NPD Thüringen in den Jahren 1998 und 1999 waren die Zahlungen aus der Parteienfinanzierung an die NPD rechtswidrig. Die Bundestagsverwaltung hatte die Summe von 870.000 Euro zurückgefordert und gleichzeitig die Auszahlung der laufenden Parteienfinanzierungs-Mittel an die NPD gestoppt. Das Berliner Verwaltungsgericht wird Ende Januar in einem Eilverfahren zunächst über diesen Stopp der laufenden Auszahlungen entscheiden. Ein Verhandlungstermin für die Klage gegen die Rückforderung stehe noch nicht fest, so ein Gerichtssprecher. Als Argument für die Klage bringen die NPD-Anwälte vor, die Verantwortung für die Spendenaffäre trage ein einzelner Funktionär. Für dessen Vergehen dürfe nicht die gesamte Partei in einer Konsequenz zur Rechenschaft gezogen werden, die die gesamte Parteiarbeit auf lange Zeit lähmen würde. Der damalige Thüringer Landesvorsitzende Frank Golkowski war im Juni 2006 wegen Steuerhinterziehung in 135 Fällen verurteilt worden. Durch den Auszahlungs-Stopp und die Rückforderung ist die NPD in eine schwere finanzielle Krise geraten. Laut dem NPD-Sprecher Klaus Beier sind in der NPD-Zentrale in Berlin zehn von zwölf Mitarbeitern entlassen worden. Der Bettelbrief von Parteichef Udo Voigt an die Mitglieder brachte bisher laut Beier etwa 100.000 Euro Spenden ein; ein weiterer Spendenaufruf soll im Januar folgen.
Im November 2006 hatte das Nachrichtenmagazin |