| NPD / Vor Gericht | |||
| Dammann darf gegenschlagen |
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| Uwe Ruprecht | |
| 08.02.2007 | |
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Stade. Das Landgericht Stade hat eine Verurteilung des niedersächsischen NPD-Funktionärs Adolf Dammann wegen Verunglimpfung des Staates und Beleidigung teilweise aufgehoben.
Es handele sich eigentlich um eine Bagatelle, bemerkte der Vorsitzende Richter, dessen Strafkammer über die Berufung Dammanns gegen ein Urteil des Amtsgerichts zu befinden hatte, das im Januar 2006 den bis dahin nie strafrechtlich in Erscheinung getretenen 67-jährigen stellvertretenden NPD-Landesvorsitzenden von Niedersachsen mit einer Geldstrafe belegt hatte. In einem im Dezember 2004 auf der Homepage der Stader NPD veröffentlichten Text hatte Dammann die Bundesrepublik als "scheinsouverän" bezeichnet, die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Margrit Wetzel als "Sozioten-Wetzel" und den damaligen Stader Bürgermeister Hans-Hermann Ott als "Witzfigur". Seine Verurteilung lieferte Dammann das Motto für eine Demonstration im März 2006 in Stade: "Maulkorb für die NPD? Narrenfreiheit für Wetzel und Ott? Nicht mit uns!" Adolf Dammann rechtfertigt seinen Text als "Replik" auf einen Zeitungsartikel, in dem Dr. Wetzel die NPD als "braunes Gesocks" bezeichnet und der Bürgermeister ein Verbot der NPD gefordert hatte. Sein Anwalt Jürgen Rieger listete Beschimpfungen von Politikern auf, die von den obersten Gerichten als legitim angesehen worden sind: "In der Politik ist eben eine rüdere Sprache üblich", meinte der seinerseits wegen Volksverhetzung vorbestrafte Advokat. Auch die Staatsanwaltschaft gestand Dammann das "Recht auf Gegenschlag" zu und attestierte ihm, dass es sich bei "Sozioten-Wetzel" um "eine intelligentere Form der Beleidigung" handelt. Zwar sei "Sozioten-Wetzel" eine Ehrverletzung, befand das Gericht schließlich, aber diese sei "ausnahmsweise im politischen Meinungskampf gerechtfertigt", nachdem die Angegriffene sich zuvor selbst "unsachlich geäußert" habe und sich "nicht wundern müsse, wenn der Gegenschlag erfolgt". Anders im Fall des Bürgermeisters, der sich seine Beschimpfung nicht verdient habe - "wofür man sich auch entschuldigen könnte", meinte der Richter. "Scheinsouverän" sei "keine böswillige Verächtlichmachung" des Staates, sondern eine zulässige Meinungsäußerung. Das ursprüngliche Urteil wurde von 30 auf 15 Tagessätze je 40 Euro reduziert. Das Verfahren gegen den mitangeklagten Martin Zaha (21), der Dammanns Text im Internet platziert hatte, wurde eingestellt. Sein beschlagnahmter Rechner wird zurückgegeben. "Das Strafrecht kann nicht instrumentalisiert werden für die politische Auseinandersetzung", betonte der Vorsitzende Richter. Etwa 20 Neonazis waren zum Prozess erschienen, von denen ein Teil vor dem Gerichtsgebäude demonstrierte. Die Besatzung des "Heisenhofs" - Daniel Fürstenberg, Matthias Schultz, Sven Wellhausen - gaben Rieger das Geleit. Dammanns Anhang bildete die "Kameradschaft Stade". Seit kurzem ist die nach der Beschlagnahme von Zahas Rechner verschwundene NPD-Homepage unter neuer Adresse wieder online. |