start arrow report arrow Fünf Jahre Haft für Zündel
Holocaustleugner / Vor Gericht
Fünf Jahre Haft für Zündel PDF Drucken E-Mail
redok   
15.02.2007
Mannheim. Zur Höchststrafe von fünf Jahren hat das Landgericht Mannheim heute den Holocaustleugner Ernst Zündel wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Gericht befand ihn für schuldig, in 14 Fällen gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Der deutsche Staatsbürger Zündel (67) hatte seit Jahrzehnten von Kanada aus Schriften in gedruckter Form und im Internet verbreitet, die den Völkermord an den europäischen Juden leugnen.

"Sie sind ein rassistischer Agitator, ein Hetzer und ein Brandstifter", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen dem Holocaustleugner bei der Urteilsverkündung ins Gesicht. Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten für ihren Mandanten Freispruch gefordert. Einer der Pflichtverteidiger, der nicht Zündels rechtsextremem Umfeld angehört, äußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des externer LinkStrafgesetz-Paragraphen 130 Absatz 3, der das Leugnen des Holocaust unter Strafe stellt.

Dagegen hatten juristische Vertreter aus Zündels Lager eklatante und teilweise skurrile Stellungnahmen abgegeben. So hatte der Zündel-Anwalt Herbert Schaller Freispruch wegen "Verbotsirrtums" verlangt: Zündel habe nicht gewusst, dass die Holocaustleugnung in Deutschland strafbar sei. Tatsächlich hatte die sogenannte "Zundelsite" im Internet, die offiziell von Zündels Ehefrau Ingrid Rimland betrieben wird, regelmäßig über Verurteilungen wegen dieses Straftatbestandes in Deutschland geschrieben. Zu Schallers Antrag grinste Zündel denn auch nur breit, wie in der taz berichtet wurde. Schaller stritt eine bewusste Leugnung ab: schließlich habe Zündel an das geglaubt, was er sage. Dem Gericht warf Schaller vor, es wolle sich nicht einer "wissenschaftlichen Analyse des Holocaust" stellen.

Der 85-jährige Österreicher Schaller hatte zuletzt in Wien den englischen Holocaustleugner David Irving verteidigt. Im Dezember 2006 war Schaller nach Teheran gereist, um dort unter der Schirmherrschaft der iranischen Regierung an dem internationalen Leugnertreffen teilzunehmen. Den iranischen Präsidenten Ahmadinedschad hatte er dort gelobt, er habe mit der Konferenz das westliche "Kartell" der Holocaust-Forschung "empfindlich getroffen".

Als weitere Zündel-Anwälte der gleichen Denkungsart fungierten die bereits selbst wegen Volksverhetzung vorbestraften Ludwig Bock (Mannheim) und Jürgen Rieger (Hamburg). Bock hatte in seinem Plädoyer Passagen aus Adolf Hitlers "Mein Kampf" und den nationalsozialistischen "Rassegesetzen" zitiert.

Der 60-jährige Rieger hatte in seinem mehrstündigen Schlussplädoyer wie sein Mandant den Holocaust geleugnet und unter anderem die Zahl der getöteten Juden während des Holocaust in Zweifel gezogen. Der Vorsitzende Richter stellte fest, damit habe Rieger sich "durch volksverhetzende Äußerungen in Form der Auschwitz-Lüge strafbar gemacht". Bei der Urteilsverkündung war Rieger nicht anwesend.

Rieger sollte diese Woche in eigener Sache vor Gericht stehen. In Magdeburg muss er sich in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht wegen Körperverletzung verantworten. Im Januar 2005 soll er am Rande einer rechtsextremen Demonstration einen Gegendemonstranten angegriffen haben. In erster Instanz war der bereits mehrfach wegen Körperverletzung vorbestrafte Rieger freigesprochen worden; die Nebenklage war in Berufung gegangen. Diese Berufungsverhandlung ist nun verschoben worden, ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Angeblich soll Rieger in wenigen Tagen beim Landesparteitag der NPD Hamburg als Landesvorsitzender kandidieren. Im Vorfeld hatte es heftige Querelen um die derzeit noch amtierende Landesvorsitzende Zysk gegeben, zu der Rieger gesagt haben soll: "Frauen sollten sich besser aus der Politik heraushalten und Kinder kriegen". Rieger werden bei dem Parteitag gute Chancen gegen Zysk eingeräumt.

Während des Prozesses hatte Zündel nur mit wenigen Ausnahmen durchweg geschwiegen. In seinem eigenen Schlusswort forderte er das Landgericht auf, eine "internationale unabhängige Gutachterkommission" zur Untersuchung des Holocaust einzusetzen. Wenn eine solche Kommission ihn widerlege, dann werde er sich "in einer Pressekonferenz öffentlich bei Juden, Israelis und der Welt entschuldigen". Wie bereits während des gesamten Prozesses waren auch am letzten Tage einige Gesinnungsgenossen im Publikum, die nach Zündels Schlusswort Beifall klatschten.

Der Prozess hatte bereits vor über einem Jahr begonnen, nachdem Zündel im März 2005 aus Kanada abgeschoben worden war. Die Anwälte hatten durch zahllose Anträge das Verfahren in die Länge gezogen. So wollte etwa Ludwig Bock eine Videokassette vorführen lassen, die Zündel im Gespräch mit einem Juden zeigten, um zu beweisen, dass Zündel kein Antisemit sei. Als Zeugen sollten die Staatspräsidenten Ahmadinedschad (Iran) und Hugo Chávez (Venezuela) erscheinen; diese sollten nach dem Willen der Zündel-Verteidiger bekunden, "dass der Holocaust nicht stattgefunden hat".

Für einen Eklat hatte bereits früh die Anwältin Sylvia Stolz gesorgt. Die jetzige Gefährtin des zur Zeit wegen Volksverhetzung in Haft sitzenden Horst Mahler hatte als Zündel-Verteidigerin nachhaltig das Verfahren gestört und war deshalb vom Verfahren ausgeschlossen worden. Stolz musste schließlich von Justizbeamten aus dem Gerichtssaal getragen werden. Ein erstes Verfahren war Ende 2005 wegen ihres Ausschlusses geplatzt; das zweite Verfahren hatte im Februar 2006 begonnen.

Nachdem sie in einem Verteidigungsschreiben selbst den Holocaust geleugnet und dann auch noch einen Schriftsatz an das Oberlandesgericht Karlsruhe mit "Heil Hitler" unterzeichnet hatte, hatte die Staatsanwaltschaft ein Volksverhetzungs-Verfahren gegen Stolz eingeleitet.

Mit einem solchen Verfahren muss nun auch Jürgen Rieger rechnen. Wegen seines Plädoyers leitete die Staatsanwaltschaft nun ebenfalls ein Ermittlungsverfahren ein.

Von den fünf Jahren Haft für Zündel sind fast zwei Jahre durch die Untersuchungshaft verbüßt. Eine vorzeitige Haftentlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftzeit könnte demnach frühestens Mitte 2008 beantragt werden. Bereits vor dem Urteil hatte Rieger angekündigt, etwas anderes als einen Freispruch nicht akzeptieren zu wollen und andernfalls in die Revision zu gehen.