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NPD / Vor Gericht
Geldstrafe wegen illegalem Konzert PDF Drucken E-Mail
redok   
13.03.2007
Pößneck. Bußgelder von insgesamt 7.000 Euro müssen die Thüringer NPD und ihr Landesvorsitzender Frank Schwerdt bezahlen, entschied heute das Amtsgericht Pößneck. Trotz eines Verbotes der Stadt hatten sie im April 2005 ein Konzert des Neonazi-Rechtsrockers Michael Regener alias "Lunikoff" veranstaltet.

Sowohl der NPD-Landesverband als auch Schwerdt müssen je 3.500 Euro zahlen. Die Geldbußen waren vom Ordnungsamt der Stadt Pößneck verhängt worden; der Einspruch der Rechtsextremen dagegen wurde mit dem heutigen Urteil fast zwei Jahre nach dem Konzert in der ersten juristischen Instanz abgeschlossen. Die NPD will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Das Konzert im Pößnecker Schützenhaus war von der NPD zum "Rahmenprogramm" eines Landesparteitags erklärt worden. Tatsächlich handelte es sich aber um ein sogenanntes "Abschiedskonzert" des Neonazi-Rechtsrockers Michael Regener alias "Lunikoff" vor seinem Haftantritt. Der Texter und Sänger der als kriminelle Vereinigung abgeurteilten Band "Landser" war am 10.03.2005 in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden.

Ungefähr 1.500 Neonazis hatten das illegale Konzert besucht; die Polizei war nicht in der Lage gewesen, das Verbot durchzusetzen. Das Schützenhaus Pößneck ist seit Ende 2003 im Besitz des Hamburger Neonazi-Rechtsanwalts Jürgen Rieger.

Die Geldbußen dürften der Thüringer NPD erhebliche Probleme bereiten, denn die Landesorganisation der Partei leidet seit Jahren unter chronischem Geldmangel.