| Holocaustleugner / Vor Gericht | |||
| Zündel-Anwältin bleibt draußen |
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| redok | |
| 24.05.2006 | |
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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die
Gerichtsentscheidung bestätigt, die Anwältin Sylvia Stolz aus dem
Verfahren gegen Ernst Zündel auszuschließen. Die Verteidigerin hat nach
Meinung des Höchstgerichtes versucht, die Fortsetzung des Verfahrens zu
verhindern oder zu verzögern, um eine Bestrafung des Angeklagten zu
vereiteln.
Das Landgericht Mannheim, vor dem gegen den Holocaust-Leugner Zündel verhandelt wird, hatte den Ausschluss von Stolz beantragt, nachdem sie sich trotz des Entzugs des Rederechts in einer Art "Parallelverhandlung" an die Zuhörer im Gerichtssaal gewandt hatte und Erklärungen mit teilweise strafbarem nationalsozialistischen Inhalt abgegeben und dadurch das Verfahren blockiert hatte. Auch habe sie den Schöffen die Verhängung der Todesstrafe wegen "Feindbegünstigung" in Aussicht gestellt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte den Ausschluss von Stolz beschlossen; Zündel und seine Verteidigerin hatten dagegen Widerspruch eingelegt, der nun vom BGH zurückgewiesen wurde. Das Verhalten von Stolz gefährde einen zeitnahen Abschluss des Verfahrens, so der BGH. In seiner Entscheidung betonte der BGH die hohe Bedeutung der rechtsstaatlich geforderten Gewährleistung einer effektiven Strafverteidigung, die einen Verteidigerausschluss nur in extremen Ausnahmefällen gestattet. Für solche Fälle sei nicht jedes prozessordnungswidrige Verteidigerverhalten ausreichend. Das Verhalten der Verteidigerin gehe darüber aber weit hinaus. Das Landgericht Mannheim verhandelt seit 9. Februar 2006 wegen Volksverhetzung gegen den Holocaust-Leugner. Mit dem Ausschluss von Stolz bleiben Zündel von den zu Beginn insgesamt sechs Anwälten noch fünf Verteidiger. |