start arrow report arrow Zweieinhalb Jahre Haft für Holocaust-Leugner Rudolf
Holocaustleugner / Vor Gericht
Zweieinhalb Jahre Haft für Holocaust-Leugner Rudolf PDF Drucken E-Mail
redok   
15.03.2007
Mannheim. Zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten hat das Landgericht Mannheim den Holocaustleugner Germar Rudolf wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Gericht entsprach damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Rudolf nahm das Urteil an, das damit rechtskräftig ist; er könnte schon ein wenigen Monaten wieder in Freiheit sein.

Das Gericht sprach von einem Strafmaß "am unteren Rand". Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt. Erst kurz vor den Plädoyers hatte Rudolf die ebenfalls der Holocaustleugner-Szene angehörende Anwältin Sylvia Stolz als seine Verteidigerin gefeuert

Stolz war in verschiedenen Verfahren durch skurrile Verhaltensweisen aufgefallen. Im Prozess gegen Ernst Zündel musste sie aus dem Gerichtssaal getragen werden; schließlich wurde sie aus jenem Verfahren ausgeschlossen. Ihre Prozesstrategie lief auf Verschleppung des Verfahrens durch zahllose sachfremde Anträge hinaus. Sylvia Stolz muss demnächst selbst ein Verfahren wegen Volksverhetzung erwarten.

Nach dem Ausscheiden von Stolz aus dem Rudolf-Prozess hatte der im Verfahren verbliebene Verteidiger Ludwig Bock alle Beweisanträge der Verteidigung zurückgezogen, die noch nicht vom Gericht beschieden worden waren. Bock ist seit langem Szene-Anwalt der extremen Rechten und war wie Stolz auch Verteidiger von Ernst Zündel.

In der Sache hatte Rudolf während des Prozesses keine Zugeständnisse gemacht. Schon am ersten Prozesstag hatte er den Massenmord an den europäischen Juden als "gigantischen Betrug" bezeichnet.

Trotzdem kam Rudolfs vergleichsweise pragmatischer Stil vor Gericht in der extremen Rechten nicht gut an. Manche seiner Anhänger hätten lieber einen weiteren Märtyrer "für die Sache" wie Ernst Zündel gehabt, der erst vor vier Wochen zur Höchststrafe von fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Rudolf schien dagegen eher interessiert, baldmöglichst in Freiheit zu kommen.

Irritiert zeigten sich manche Rechtsextremisten auch durch angebliche Angebote Rudolfs an die Strafverfolger. Laut einem Prozessbericht des früheren NPD-Vorsitzenden Günter Deckert soll Rudolf bei seiner ersten Vernehmung in Deutschland durch das Bundeskriminalamt (BKA) vorgeschlagen haben, die Rechte an der Rudolf-Webseite VHO sowie die Kundendaten seines Verlages (mit angeblich 9.000 Namen, darunter 4.000 in Deutschland) an das BKA zu übergeben, wenn man ihn dafür wieder in die USA zurück lasse.

Rudolf galt in den letzten Jahren als eine der wichtigsten Figuren in der internationalen Szene der Holocaustleugner. Bereits 1995 war er vom Landgericht Stuttgart wegen eines "Gutachtens" zu 14 Monaten Haft verurteilt worden, mit dem er beweisen wollte, dass in Auschwitz keine Juden systematisch mit Giftgas ermordet worden waren. Der Haft hatte Rudolf sich durch die Flucht entzogen; zunächst hielt er sich kurzzeitig in Spanien und später in England auf. 1999 wurde sein dortiger Aufenthalt durch einen Bericht des Sunday Telegraph bekannt; daraufhin verlegte Rudolf seinen Wohnort in die USA.

Dort stellte er einen Antrag auf politisches Asyl. Der Antrag wurde jedoch im Sommer 2003 abgelehnt; in der Berufungsinstanz wurde die Ablehnung im November 2004 bestätigt. Im November 2005 wurde er nach Deutschland abgeschoben und sofort in Haft genommen, der neue Prozess gegen Rudolf begann im November 2006. Damit könnte Rudolf schon in wenigen Monaten wieder in Freiheit sein, wenn seine Untersuchungshaft angerechnet und ihm eine Haftentlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe zugestanden wird.