start arrow report arrow Sechs Monate für SA-Parole
Neonazis / Vor Gericht
Sechs Monate für SA-Parole PDF Drucken E-Mail
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28.05.2006
Hamm. Eine sechsmonatige Jugendstrafe muss demnächst der Hammer Neonazi Sascha Krolzig antreten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an; das Urteil ist damit rechtsgültig.
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Sascha Krolzig bei einer Nazi-Demo, November 2005 in Köln

Krolzig hatte am 14.03.2005 bei einer Nazi-Demonstration in Dortmund eine Rede gehalten, die er mit dem Ausruf abschloss: "Alles für Deutschland!" Darin sah der Staatsanwalt eine Losung der SA und damit Verwendung eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen  Organisation (§86a StGB). Das Amtsgericht Hamm folgte dieser Anklage und verurteilte Sascha Krolzig im Juni 2005 zu einer Jugendhaftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung.

Im Februar 2006 verwarf das Oberlandesgericht Hamm (OLG) die Revision des Verurteilten. Dagegen legte er beim BVerfG Verfassungsbeschwerde ein, die nun abgewiesen wurde.

Der erst 18-jährige Schüler Krolzig ist in kurzer Zeit zum führenden Kopf des neonazistischen "Kameradschaftlichen Bündnis Hamm" aufgestiegen, das eng mit regionalen Kameradschaften im Münsterland und im Ruhrgebiet zusammenarbeitet. Auf den Internetseiten des KB Hamm, auf denen Krolzig mit dem Namen "Albatros" auftritt, wird mit der Losung "Hamm ist unsere Stadt" für eine "Sommeroffensive 2006" geworben. Begründung der Neonazis: "Es wurde schon viel zu viel geredet, jetzt wird gehandelt!"