| Neonazis / Vor Gericht | |||
| Sechs Monate für SA-Parole |
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| uw | |||
| 28.05.2006 | |||
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Hamm. Eine sechsmonatige Jugendstrafe muss demnächst der Hammer
Neonazi Sascha Krolzig antreten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an; das Urteil
ist damit rechtsgültig.
Krolzig hatte am 14.03.2005 bei einer Nazi-Demonstration in Dortmund eine Rede gehalten, die er mit dem Ausruf abschloss: "Alles für Deutschland!" Darin sah der Staatsanwalt eine Losung der SA und damit Verwendung eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation (§86a StGB). Das Amtsgericht Hamm folgte dieser Anklage und verurteilte Sascha Krolzig im Juni 2005 zu einer Jugendhaftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Im Februar 2006 verwarf das Oberlandesgericht Hamm (OLG) die Revision des Verurteilten. Dagegen legte er beim BVerfG Verfassungsbeschwerde ein, die nun abgewiesen wurde.
Der erst 18-jährige Schüler Krolzig ist in kurzer Zeit zum führenden
Kopf des neonazistischen "Kameradschaftlichen Bündnis Hamm"
aufgestiegen, das eng mit regionalen Kameradschaften im Münsterland und
im Ruhrgebiet zusammenarbeitet. Auf den Internetseiten des KB Hamm, auf
denen Krolzig mit dem Namen "Albatros" auftritt, wird mit der Losung
"Hamm ist unsere Stadt" für eine "Sommeroffensive 2006" geworben.
Begründung der Neonazis: "Es wurde schon viel zu viel geredet, jetzt
wird gehandelt!" |
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