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Rechter Rand / Vor Gericht
"Pro Köln" weiter unter Beobachtung PDF Drucken E-Mail
redok   
31.05.2007
Münster. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz darf weiterhin "Pro Köln" beobachten und im jährlichen Verfassungsschutzbericht über die Organisation berichten. Das entschied in einem heute bekannt gewordenen Beschluss vom 24. Mai das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster.

"Pro Köln" hatte seit Jahren gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz und Erwähnung in dessen Berichten geklagt. Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hatte die Kölner Rechts-Truppe im Oktober 2005 verloren; das VG hatte geurteilt, dass bei der Organisation "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer rechtsextremistischen Bestrebung vorliegen". "Pro Köln" wollte darauf auf juristischem Wege eine Berufung erzwingen. Eine solche Berufung wurde nun vom OVG abgelehnt, das damit das Düsseldorfer Urteil bestätigte.

"Pro Köln" ist seit einiger Zeit auch über die Grenzen der rheinischen Metropole hinaus aktiv und versucht, sich als "Pro Deutschland" überregional zu etablieren. Vor allem mit dem Kampf gegen den Bau einer Moschee in Köln versucht die Organisation, eine rechtsextreme Agenda durchzusetzen.

Am 16. Juni will "Pro Köln" im Stadtteil Ehrenfeld eine Großkundgebung gegen den Moscheebau veranstalten; dabei soll auch Bart Debie als Redner auftreten, ein Funktionär der belgischen Rechtspartei "Vlaams Belang". Dem Ex-Polizisten Debie wird unter anderen Gewalt gegen Ausländer vorgeworfen. "Vlaams Belang" ist eine Nachfolgeorganisation des "Vlaams Blok", der wegen seiner Verstöße gegen das belgische Anti-Rassismus-Gesetz im Oktober 2004 faktisch verboten wurde.