| Holocaustleugner / Vor Gericht | |||
| Geldstrafe für Volksverhetzung per Webseite |
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| redok | |
| 29.05.2006 | |
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Berlin. Zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 28 Euro
wegen Volksverhetzung wurde am vergangenen Freitag der Berliner Klaus
Krusche verurteilt. Er hatte auf seiner Webseite Texte veröffentlicht,
die den Holocaust leugnen.
Der bereits einschlägig vorbestrafte Krusche kündigte an, seine Webseite in Kürze vom Netz zu nehmen. In einem Email-Rundbrief berief er sich darauf, dass der fragliche Text auf seiner Webseite gar nicht veröffentlicht gewesen worden sei; im selben Rundbrief schickte er den Text gleich mit. Laut eigenen Angaben liegen noch drei weitere Anzeigen gegen Krusche vor. Er kündigte an, gegen das Urteil in Revision zu gehen. |