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Neonazis / Vor Gericht
Bewährung für geständige "Berserker" PDF Drucken E-Mail
redok   
20.07.2007
Gießen. Ermäßigte Strafen bekamen drei Neonazis heute in der Berufungsinstanz vom Landgericht Gießen. Überraschend hatten die Organisatoren eines Nazi-Konzertes in Kirtorf (Hessen) vor Gericht den Vorwurf der Volksverhetzung akzeptiert. Dem Haupttäter bleibt damit eine sechsmonatige Haftstrafe erspart.

Im Juli 2004 hatten sich über 200 Neonazis und Skinheads auf dem Bauernhof von Bertram Köhler (44) zu dem Konzert versammelt, bei denen die Gruppen "Garde 18", "Aryan Rebels" und "Absurd" spielten. Mit versteckter Kamera hatte ein Reporter Filmaufnahmen machen können, von denen Ausschnitte externer Linkin der ARD-Sendung Kontraste ausgestrahlt wurden.

Insbesondere die thüringische Band "Garde 18" tat sich mit gewalttätigen und antisemitischen Liedern wie etwa dem Titel "Blut" hervor. Darin hieß es unter anderem: "Synagogen sollen brennen, Untermenschen um ihr Leben rennen" oder "Wetzt die langen Messer auf dem Bürgersteig, lasst die Messer flutschen in den Judenleib".

Nach der Ausstrahlung der Fernsehsendung hatten die örtlichen Behörden weitere Konzerte auf Köhlers Bauernhof verboten. Bei einer Razzia auf dem Hof stellte die Polizei Hakenkreuzfahnen, Hitlerbüsten, verbotene Daten- und Tonträger sowie Waffen und Munition sicher.

Die vier Mitglieder der "Garde 18" waren im Februar 2007 in einem eigenen Prozess wegen Volksverhetzung vom Amtsgericht Alsfeld zu Geldstrafen von jeweils 125 Tagessätzen verurteilt worden. Bereits im Juli 2006 standen die Konzert-Veranstalter wegen Beihilfe zur Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen ebenfalls vor dem Amtsgericht Alsfeld. Neben Köhler mussten sich sein ebenfalls in Kirtorf wohnender Neffe Glenn Engelbrecht (32) und als Hauptverantwortlicher Michael Schäfer (33) verantworten.

Die beiden Kirtorfer gehörten über längere Zeit zur "Kameradschaft Berserker Kirtorf", die auf Köhlers Bauernhof mit einem ehemaligen Schweinestall über einen Veranstaltungsraum verfügte. Dort konnten jahrelang Nazirock-Konzerte und Treffen mit überregionaler Ausstrahlung stattfinden.

In der ersten Instanz war der in Meiningen (Thüringen) lebende Schäfer zu einem halben Jahr Haft verurteilt worden, vor allem weil der viermal Vorbestrafte zum Tatzeitpunkt noch unter Bewährung stand. Die beiden "Berserker" kamen mit Geldstrafen davon; Köhler wurde zu 130 Tagessätzen zu je 15 Euro (1.950 Euro) und Engelbrecht zu 120 Tagessätzen zu je 35 Euro (4.200 Euro) verurteilt.

In der Berufungsverhandlung kam nun das überraschende Eingeständnis der Angeklagten. Dieses als Geständnis gewertete Akzeptieren des Volksverhetzungs-Vorwurfs bewog das Gericht zu einer Abmilderung der in der Erstinstanz verhängten Strafen: Schäfer bekam heute vier Monate Haft auf Bewährung und 1.200 Euro Geldstrafe, die beiden Kirtorfer müssen nun 2.800 beziehungsweise 1.350 Euro zahlen.