start arrow notizblog arrow Neue Anklage gegen "Sturm 34"
Neonazis / Vor Gericht
Neue Anklage gegen "Sturm 34" PDF Drucken E-Mail
redok   
14.09.2007
Dresden. Gegen fünf Gründungsmitglieder des im April verbotenen neonazistischen "Sturm 34" hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage bei der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Ihnen werden Bildung einer kriminellen Vereinigung, Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und Volksverhetzung zur Last gelegt.

Gegen die Beschuldigten im Alter von 18 bis 40 Jahren wurde seit einem Jahr ermittelt. Zwei der Männer sitzen zur Zeit wegen anderer Taten in Untersuchungs- beziehungsweise Strafhaft.

Der "Sturm 34" war vor allem im Raum Mittweida aktiv und hatte vor allem durch gewalttätige Übergriffe von sich reden gemacht. Im April 2007 wurde die Gruppe schließlich als kriminelle Vereinigung verboten. Doch auch nach dem Verbot blieben die Neonazis aktiv; wiederholt kam es zu Festnahmen.

Erste Prozesse brachten noch milde Strafen, so auch für Tom Woost, der im Juni vor dem Amtsgericht Hainichen noch mit einer Bewährungsstrafe davonkam, sich aber in Kürze erneut beim Amtsgericht Chemnitz einem weiteren Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und Verwenden von verfassungswidrigen Kennzeichen stellen muss. Woost soll auch zu den fünf "Sturm 34"-Anführern gehören, deren Anklage heute bekannt wurde.

Darüber hinaus sind noch 20 weitere Neonazis im Visier der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen gegen sie sind noch nicht abgeschlossen.