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NPD / Vor Gericht
Erste Runde: Kein Bundesparteitag in Oldenburg PDF Drucken E-Mail
redok   
25.09.2007
Oldenburg. Das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg hat den Antrag der NPD auf einstweilige Anordnung zurückgewiesen, mit dem die Partei von der Stadt Oldenburg die Weser-Ems-Halle für ihren Bundesparteitag im Oktober erhalten wollte. Laut dem VG konnte die NPD "einen entsprechenden Anspruch nicht glaubhaft machen". Die niedersächsische NPD kündigte eine Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht (OVG) an.

Weder aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung noch aus dem Parteiengesetz heraus ergibt sich externer Linknach Auffassung des Gerichts ein Anspruch auf Überlassung der Räume durch die Stadt Oldenburg. Die Gemeindeordnung gebe keinen Anspruch her, weil "sie als politische Partei auf Bundesebene nicht zu den Anspruchsberechtigten gehöre"; dem "Bundesparteitag fehle der Bezug zum örtlichen Einzugsbereich".

Auch das Parteiengesetz könne nicht gegen die Stadt Oldenburg in Stellung gebracht werden, so das Gericht. Die Stadt habe nämlich keine Mitwirkungs - und Weisungsrechte gegenüber dem Betreiber der Halle, der externer LinkWeser-Ems-Halle Oldenburg GmbH. Einen Anspruch auf Überlassung von Räumen müsse die NPD gegebenenfalls auf zivilrechtlichem Wege gegen die Betreibergesellschaft geltend machen. Der niedersächsische NPD-Landesvorsitzende Ulrich Eigenfeld kündigte eine Beschwerde gegen die Entscheidung des VG Oldenburg beim OVG in Lüneburg an.

Bereits im April hatte die NPD ihr Interesse an der Weser-Ems-Halle für den Bundesparteitag bekundet. Laut einem Bericht der Oldenburger Nordwest-Zeitung hatte die Partei angegeben, sie würde "Plätze für ca. 270 Delegierte in parlamentarischer Bestuhlung" sowie für weitere Parteimitglieder in gleicher Zahl benötigen. Kürzlich war auch die "Börse" in Coswig nahe Dresden als möglicher Tagungsort für den NPD-Bundesparteitag ins Gespräch gekommen.