| NPD / Vor Gericht | |||
| Erste Runde: Kein Bundesparteitag in Oldenburg |
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| redok | |
| 25.09.2007 | |
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Oldenburg. Das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg hat den Antrag der NPD auf einstweilige Anordnung zurückgewiesen, mit dem die Partei von der Stadt Oldenburg die Weser-Ems-Halle für ihren Bundesparteitag im Oktober erhalten wollte. Laut dem VG konnte die NPD "einen entsprechenden Anspruch nicht glaubhaft machen". Die niedersächsische NPD kündigte eine Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht (OVG) an.
Weder aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung noch aus dem Parteiengesetz heraus ergibt sich
Auch das Parteiengesetz könne nicht gegen die Stadt Oldenburg in Stellung gebracht werden, so das Gericht. Die Stadt habe nämlich keine Mitwirkungs - und Weisungsrechte gegenüber dem Betreiber der Halle, der Bereits im April hatte die NPD ihr Interesse an der Weser-Ems-Halle für den Bundesparteitag bekundet. Laut einem Bericht der Oldenburger Nordwest-Zeitung hatte die Partei angegeben, sie würde "Plätze für ca. 270 Delegierte in parlamentarischer Bestuhlung" sowie für weitere Parteimitglieder in gleicher Zahl benötigen. Kürzlich war auch die "Börse" in Coswig nahe Dresden als möglicher Tagungsort für den NPD-Bundesparteitag ins Gespräch gekommen. |