| NPD | |||
| Klage abgewiesen: NPD weiter knapp bei Kasse |
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| redok | |
| 23.10.2007 | |
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Karlsruhe. Die NPD muss weiter auf uneingeschränkte Geldzahlungen aus der Staatskasse verzichten. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Klage der Partei aus formalen Gründen ab, mit der die NPD die Auszahlung aus der staatlichen Parteienfinanzierung per Verfassungsbeschwerde erzwingen wollte.
Wegen gefälschter Spendenbescheinigungen der NPD Thüringen in den Jahren 1998 und 1999 waren die Zahlungen aus der Parteienfinanzierung an die NPD rechtswidrig. Die Bundestagsverwaltung hatte die Summe von 870.000 Euro zurückgefordert und gleichzeitig die Auszahlung der laufenden Parteienfinanzierungs-Mittel an die NPD gedrosselt. Im November 2006 hatte die Bundestagsverwaltung entschieden, die vierte Abschlagszahlung für das Jahr in Höhe von 277.000 Euro zurückzuhalten. Erst als die NPD eine Eigentümergrundschuld in Höhe von 180.000 Euro als Sicherheit leistete, wurde ein Betrag in dieser Höhe ausgezahlt. Gegen die Rückzahlungsforderung hatte die NPD im Januar 2007 Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Zugleich wollte sie eine Eilanordnung zur Herausgabe der Grundschuld sowie Zahlung des Restbetrages des vierten Abschlags erreichen. Dazu führte die Partei an, "wegen gravierender finanzieller Schwierigkeiten" könne die geforderte Sicherheit nicht erbracht werden beziehungsweise werde sie anderweitig gebraucht. Doch mit diesem Antrag auf Eilanordnung scheiterte sie beim Verwaltungsgericht wie auch beim Oberverwaltungsgericht. In der Verfassungsbeschwerde führte die von Jürgen Rieger vertretene NPD an, sie könne aufgrund der Zahlungsflaute "nicht mehr an frühere Erfolge bei Wahlen in den Ländern anknüpfen"; sie habe sogar Mitarbeiter entlassen müssen, deren Tätigkeit im Wahlkampf nun fehle. Damit könne sie ihre grundgesetzlich festgelegten Aufgaben im Staatssystem nicht mehr wahrnehmen. Die Verfassungsrichter nahmen laut Entscheidung vom 08.10. die Verfassungsbeschwerde erst gar nicht zur Entscheidung an, weil der Rechtsweg in der Hauptsache noch nicht erschöpft ist. Zudem könne das Gericht die Behauptungen der NPD über den desolaten Zustand der Partei "ohne Kenntnis der weiteren Finanzlage der NPD" nicht nachvollziehen - diese hatte die Partei allerdings "nicht weiter dargelegt".
Nun muss die NPD bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin im Hauptsache-Verfahren über die Rückzahlungsforderung warten. Bis dahin muss sie auch im laufenden Jahr mit deutlich weniger Einnahmen aus der Parteienfinanzierung auskommen als vorgesehen. |