| NPD / Vor Gericht | |||
| Zweite Runde: Kein Bundesparteitag in Oldenburg |
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| redok | |
| 24.10.2007 | |
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Lüneburg. Auch in der zweiten Instanz blieb die NPD erfolglos mit einem Antrag, ihren Bundesparteitag am kommenden Wochenende in der Oldenburger Weser-Ems-Halle abhalten zu können. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat heute die Beschwerde der Partei gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg abgewiesen.
Die NPD hatte im September mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung die Stadt Oldenburg zwingen wollen, ihr die Halle für den Parteitag zu überlassen. Das VG Oldenburg hatte jedoch
Die Gesellschaft sei eine juristische Person des Privatrechts, gegen die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht offen stehe. Der NPD bleibe ein Zivilprozess am Landgericht, um von der Hallen-Gesellschaft Einlass zu fordern. Das wiederum hielt die NPD für unrechtmäßig und legte Beschwerde beim OVG ein. Das Lüneburger Gericht sah die Sache jedoch wie die Oldenburger Richter: der von der NPD beschrittene Rechtsweg sei unzulässig. Im Internet kursierende Gerüchte über ein Veranstaltungslokal in einem Hotel in Verden wurden von NPD-Sprecher Klaus Beier und dem Hotelbetreiber gegenüber dem Weser-Kurier dementiert. Ob der Parteitag überhaupt noch am kommenden Wochenende stattfinden kann, wird immer fraglicher. Notfalls werde man den Kongress verschieben, hatte NPD-Mann Beier dem Weser-Kurier gesagt. In Oldenburg hatte die NPD schon im März kein Glück, als sie dort den niedersächsischen Landesparteitag veranstalten wollte. Der Versuch, sich in ein städtisches Kulturzentrum einzuklagen, war gescheitert; auch die Anmietung eines Gasthof-Saales im Landkreis Wittmund führte nicht zum Erfolg, wobei die NPD versucht hatte, sich als sozialdemokratische Runde auszugeben. Schließlich irrten führende NPD-Parteifunktionäre durch die Oldenburger Fußgängerzone und wurden von der Polizei festgenommen, unter ihnen der Bundesvorsitzende Udo Voigt und der Landesvorsitzende Ulrich Eigenfeld. |