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Spanien: Holocaustleugnung nicht mehr strafbar? PDF Drucken E-Mail
redok   
10.11.2007
Madrid. Die Leugnung des Holocaust soll in Spanien nicht mehr als Straftat verfolgt werden. Das spanische Verfassungsgericht entschied, dass der einschlägige Paragraf im Strafgesetzbuch geändert werden muss. Bisher konnte die Holocaustleugnung mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Solche Behauptungen fielen unter die Meinungsfreiheit und eine Bestrafung wäre somit verfassungswidrig, entschied das Gericht. Eine ausführliche Urteilsbegründung wird in den kommenden Tagen erwartet. Die Rechtfertigung des Holocausts und jeglichen Völkermordes soll jedoch weiter mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden.

Der spanische Rechtsextremist und Holocaust-Leugner Pedro Varela hatte die Klage eingereicht. Varela betreibt in Barcelona einen Buchladen, der rechtsradikale Publikationen und antisemitische Literatur vertreibt. 1998 war er wegen Verherrlichung des Völkermordes sowie Anstiftung zum Rassismus zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Das Urteil stieß auf scharfe Kritik. Esteban Ibarra, der Vorsitzende der "Bewegung gegen die Intoleranz", sprach von einem völlig rückschrittlichen Urteil und kritisierte zudem, dass die Bekanntgabe der Entscheidung ausgerechnet mit dem Jahrestag der Pogromnacht zusammenfiel. Die Initiative "SOS Rassismus" nannte das Urteil "schwerwiegend und besorgniserregend".

Anders als in Österreich und Deutschland, wo auf die Anzweiflung und Leugnung des Holocausts teils langjährige Haftstrafen stehen, gibt es in zahlreichen europäischen Staaten bisher keine vergleichbaren Strafbestimmungen. Ein externer LinkRahmenbeschluss der EU vom April 2007 strebt jedoch eine Mindestharmonisierung von Strafvorschriften zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit an. Der Beschluss sieht zwingend vor, dass die öffentliche Billigung, Leugnung oder grobe Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe gestellt werden soll, wenn damit rassistische oder fremdenfeindliche Hetze betrieben wird. Gemeint sind damit Verbrechen, die sich gegen eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationaler oder ethnischer Herkunft richten.