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Urteil gegen "Sturm 34"-Anführer rechtskräftig PDF Drucken E-Mail
redok   
14.11.2007
Chemnitz. Die Verurteilung eines führenden Kopfes der Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34", Tom Woost, zu neun Monaten Haft auf Bewährung ist rechtskräftig. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Chemnitz zog er gestern seine Berufung zurück.

Woost und der mit ihm angeklagte Sebastian S. waren im Juni vom Amtsgericht Hainichen verurteilt worden, weil sie "Streifen für ein ausländerfreies Mittweida" organisiert hatten. Während einer dieser "Stadtstreifen" waren sie an einem Überfall auf einen Döner-Imbiss in Mittweida im Februar 2005 beteiligt.

Sebastian S. hatte eine Geldstrafe von 800 Euro bekommen; wie Woost legte er Berufung ein und zog sie gestern erst nach langer Beratung mit seinem Anwalt zurück. In der nächsten Woche steht Woost wieder in Chemnitz im Gerichtssaal: vor dem Amtsgericht muss er sich  in einem weiteren Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen, Nötigungen, Beleidigungen und dem Tragen von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen verantworten. Woost soll auch zu den fünf führenden Mitgliedern von "Sturm 34" gehören, gegen die von der Staatsanwaltschaft Dresden Mitte September unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung Anklage erhoben wurde.