| Neonazis / Vor Gericht | |||
| Zwischenbilanz: Justiz gegen "Sturm 34" |
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| redok | |
| 27.11.2007 | |
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Dresden. Insgesamt 54 Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz im Zusammenhang mit der verbotenen Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" geführt. Davon kam es in 27 Fällen zu einer Anklage, drei Verfahren sind durch rechtskräftige Urteile abgeschlossen, teilte heute das sächsische Justizministerium mit. In sieben Verfahren wurden Strafbefehle beantragt, von denen fünf bereits rechtskräftig sind.
Darüber hinaus ist die Verurteilung des "Sturm 34"-Anführers Tom Woost durch das Amtsgericht Hainichen zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten Haft mittlerweile rechtskräftig. Woost gehört auch zu den fünf Neonazis, gegen die Anfang November unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung Anklage zum Landgericht Dresden erhoben wurde. Laut dem Justizministerium hat die Staatsanwaltschaft Dresden darüber hinaus am 9.11. Anklage gegen sechs weitere Mitglieder des "Sturm 34" erhoben. Der Prozess gegen die mutmaßlichen Rädelsführer wird voraussichtlich Anfang 2008 in Dresden beginnen. Die Neonazi-Kameradschaft war Ende April vom sächsischen Innenminister verboten worden. Der sächsische Generalstaatsanwalt hat Anfang November eine gesonderte Richtlinie zur Verfolgung politisch motivierter Straftäter erlassen. Durch organisatorische Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass Ermittlungsverfahren der politisch motivierten Kriminalität beschleunigt bearbeitet und zeitnah abgeschlossen werden. Der sächsische Landespolizeipräsident Bernd Merbitz kündigte gegenüber der Sächsischen Zeitung an, dass im Kampf gegen rechte Gewalttäter jetzt erneut auf die vor einigen Jahren abgeschafften mobilen Fahndungsgruppen zurückgegriffen werden soll. Spätestens Anfang Dezember sollten in allen drei sächsischen Regierungsbezirken wieder mobile Einheiten unterwegs sein, um an Orten, wo sich rechte Täter zu Straftaten verabreden und versammeln, mit Polizeikräften präsent zu sein. |