| Neonazis / Rechte Gewalt / Vor Gericht | |||
| Anklage gegen Neonazi-V-Mann |
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| redok | |
| 27.11.2007 | |
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Bielefeld. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat Anklage gegen den Neonazi Sebastian Seemann wegen Drogenhandels und Verstößen gegen das Waffengesetz erhoben. Der 26jährige Seemann war im September als V-Mann des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes aufgeflogen. Ein von der Staatsanwaltschaft gewolltes Verfahren gegen den V-Mann-Führer beim Verfassungsschutz kommt nicht zustande.
Seemann stand wegen seines Drogenhandels bereits seit längerer Zeit im Visier der Ermittler aus Bielefeld. Aus abgehörten Telefongesprächen erfuhren sie, dass ihr Verdächtiger zugleich auch V-Mann des Landes-Verfassungsschutzes in der Neonazi-Szene war. Diese Tätigkeit wurde durch einen Prozess wegen eines bewaffneten Raubüberfalls in Dortmund bekannt, bei dem der Beschuldigte seinen Ex-Kumpel Seemann als Anstifter des Überfalls belastete, nachdem er von dessen V-Mann-Tätigkeit erfahren hatte. Wegen dieser angeblichen Beteiligung des V-Mannes an dem Überfall ermittelt seither die Dortmunder Staatsanwaltschaft. In Bielefeld muss sich Seemann nun wegen seines Drogenhandels und unerlaubten Waffenbesitzes verantworten. Die Enttarnung des V-Mannes gilt als schwerer Schlag für den Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Bis vor kurzem schien sogar noch möglich, dass ein Verfassungsschützer ebenfalls auf der Anklagebank landen könnte: Die Bielefelder Ermittler hatten bei ihrer Telefonüberwachung mitbekommen, dass der V-Mann-Führer seinen Spitzel vor der Überwachung durch die Kriminalpolizei gewarnt hatte. Die Bielefelder Polizisten erstatteten gegen den namentlich unbekannten Verfassungsschützer Strafanzeige wegen Geheimnisverrats und Strafvereitelung. Mehrmals beschäftigte sich auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Landtages mit der Angelegenheit. Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bielefeld konnte in der Sache jedoch nicht durchgeführt werden, denn der Dienstherr des Verfassungsschutzes, der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP), verweigerte den Strafverfolgern eine Ermächtigung zur Ermittlung gegen den Geheimdienstler. |