| Rechter Rand / Antisemitismus | |||
| Hohmanns Ausschluss aus der CDU rechtskräftig |
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| redok | |
| 17.12.2007 | |
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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat in einem heute veröffentlichten Beschluss den Ausschluss von Martin Hohmann aus der CDU für rechtskräftig erklärt. Hohmann war vor drei Jahren wegen der antisemitischen Rede, die er in seinem Wahlkreis Fulda zum "Tag der Deutschen Einheit" am 3. Oktober 2003 gehalten hatte, aus der CDU ausgeschlossen worden.
Nach seiner Rede war Hohmann am 14.11.2003 zunächst aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und am 4.11.2004 vom CDU-Bundesparteigericht aus der Partei ausgeschlossen worden. Seine Klage gegen den Parteiauschluss hatte Hohmann vor dem Berliner Landgericht und vor dem Berliner Kammergericht verloren.
Eine Revision hatte das Kammergericht nicht zugelassen; gegen diese Nichtzulassung hatte Hohmann wiederum Beschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Mit Beschluss vom 10. Dezember hat der Hohmann hatte von Beginn an den Streitwert seiner Klage mit nur 15.000 Euro angegeben. Erst nachdem er vor den Berliner Gerichten verloren hatte, machte er mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision geltend, in Wahrheit sei sein Interesse an einem Verbleib in der CDU mit deutlich mehr als 15.000 Euro zu bewerten. Der BGH-Senat war davon jedoch nicht zu überzeugen; er setzte den Wert auf 15.000 Euro fest. Bereits damit war für Hohmann das letzte Rechtsmittel erschöpft. Aber auch in der Sache wies der BGH die Hohmann-Klage zurück, denn "hilfsweise" sprach der Senat in seiner Entscheidung aus, "dass die Beschwerde auch in der Sache keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, weil keine Gründe für eine Zulassung der Revision vorliegen, insbesondere die entsprechenden Einwände des Klägers gegen das Berufungsurteil nicht durchgreifen." Nach seinem Ausschluss aus der CDU war Hohmann mehrfach bei rechtsextremen Veranstaltungen aufgetreten, so etwa bei der "Staats- und Wirtschaftspolitischen Gesellschaft" in Kiel, wo er für die "Kampagne gegen ihn" als Verantwortliche "Kreise des Zentralrats der Juden" ausfindig machte. Zu Gast war Hohmann am 25.7.2004 auf Einladung des "neurechten "Instituts für Staatspolitik" auch bei der Münchner Burschenschaft "Danubia", die vom bayerischen Verfassungsschutz als rechtsextremistische Organisation bezeichnet wird. Dort gab Hohmann laut Bericht im neurechten Blatt Junge Freiheit "kräftige Worte im Sinne eines 'Trotz alledem'" von sich. Als Referent auf dem Programm stand Hohmann im Jahr 2005 beim rechtsextremen "Schulverein zur Förderung der Rußlanddeutschen in Ostpreußen", der vom norddeutschen Verleger Dietmar Munier geleitet wird. |