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NPD / Vor Gericht
NPD-Wahlwerbespot bleibt ungesendet PDF Drucken E-Mail
redok   
03.01.2008
Frankfurt am Main. Der Hessische Rundfunk muss einen Werbespot der NPD zur Landtagswahl am 27. Januar nicht ausstrahlen. Der Sender hatte sich gestern geweigert, den Werbefilm am morgigen Freitag zu senden, weil er "den Tatbestand der Volksverhetzung" erfülle. Das Verwaltungsgericht Frankfurt wies heute einen Antrag der NPD auf eine einstweilige Verfügung ab.

Die Fernsehsender sind gesetzlich verpflichtet, Wahlwerbespots auszustrahlen, wobei die Verantwortung für den Inhalt bei den Parteien liegt. Voraussetzung sei jedoch, dass diese Spots nicht erheblich gegen die Bestimmungen des Strafrechts verstießen, hatte der Sender gestern betont.

Laut der heutigen Mitteilung des HR ist das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass der Spot gegen das Verbot der Volksverhetzung verstoße, weil darin die Aufforderung "Ausweisung aller kulturfremder Ausländer" eingeblendet ist. Helmut Reitze, Intendant des HR, zeigtesich zufrieden, dass diese Wahlwerbung der NPD nicht ausgestrahlt werden muss. "Das hohe Gut der Meinungsfreiheit und der Freiheit zur Wahlwerbung von Parteien darf nicht dazu führen, dass öffentlich-rechtliche Sender von Parteien gezwungen werden können, in deren Wahlwerbespots enthaltenes rassistisches oder menschenverachtendes Gedankengut verbreiten zu müssen."

Für die ebenfalls am 27. Januar stattfindende Landtagswahl in Niedersachsen ist beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) bisher kein Wahlspot der NPD eingereicht worden, teilte der Sender heute mit. Bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg am 24. Februar tritt die NPD nicht an; sie unterstützt dort die DVU, die laut den im "Deutschlandpakt" der beiden Parteien getroffenen Absprachen zur Wahl antritt.