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NPD / Vor Gericht
Entscheidung: NPD-Gartenzwerge müssen auf Sendung PDF Drucken E-Mail
redok   
04.01.2008
Kassel. Der Hessische Rundfunk (HR) muss nun doch den Wahlwerbespot der NPD ausstrahlen, entschied heute der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. In dem Wahl-Video tritt der hessische NPD-Vorsitzende Marcel Wöll als Retter auf hohem Ross mit drei vom "System" geknechteten Gartenzwergen auf und empfiehlt seine Truppe als "Partei des kleinen Mannes". Selbst unter Neonazi-Kameraden sorgte der kindische Spot schon für Spott.

Erst gestern hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main dem HR recht gegeben und die Sendung des NPD-Spots verweigert, der nach Ansicht des Senders "den Tatbestand der Volksverhetzung" erfüllt. Die Beschwerde der NPD beim VGH in Kassel hatte Erfolg: der Sender muss den Spot heute ausstrahlen, entschied die zweite verwaltungsgerichtliche Instanz. Eine Begründung des Beschlusses liegt noch nicht vor; er ist nicht mehr anfechtbar.

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NPD-Chef als Retter der Enterbten

Inhaltlich kommt der Spot einer Realsatire gleich: drei mit Hacke und Spaten im Boden grabende Gartenzwerge finden Goldklumpen, die ihnen jedoch von einem öligen Politiker umgehend abgenommen werden. Als Retter der Enterbten naht hoch zu Ross der hessische NPD-Vorsitzende Marcel Wöll, der den fiesen Politiker verjagt und den Beraubten den Goldfund zurückgibt.

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"Partei des kleinen Mannes": Wöll mit Wählern

Die derart aus den Klauen des Systems Geretteten danken es dem NPD-Mann, indem sie mit Wöll die NPD als "Partei des kleinen Mannes" preisen. Anschließend gibt Wöll Forderungen zum Besten wie "Senkung der Abgeordneten-Diäten auf 50%", "Streichung der Zuschüsse für jüdische Gemeinden" oder "Ausweisung aller kulturfremden Ausländer".

Ob damit als Nicht-Gartenzwerge lebende Landesbewohner gemeint sind, bleibt offen. Jedenfalls bestätigte das Frankfurter Verwaltungsgericht die Auffassung des HR, diese Forderung sei volksverhetzend. Dieser Beurteilung wollte sich der VGH in Kassel heute offenbar nicht anschließen.

Der schon seit einiger Zeit auf rechtsextremen Internetseiten verbreitete Video-Spot sorgte bereits für Spott auch unter Neonazi-Kameraden ("Kindergartenniveau"). So wurde auch das Ausstrahlungsverbot durch das VG Frankfurt zunächst geradezu mit Erleichterung aufgenommen.

Der hessische NPD-Chef Wöll hatte sich bereits seit einiger Zeit mit einer offenbar von der ARD-Nachrichtensendung Tagesschau abgekupferten Internet-Videosendereihe "Die Woche – Kritische Nachrichten" als Nachrichtenpräsentator versucht. Das selbst im Vergleich dazu katastrophale Niveau des Gartenzwerg-Spots wird in einem rechtsextremen Internetportal darauf zurückgeführt, dass der bisherige Mediendesigner weggezogen sei - nun würden Wöll und Kumpane "eine Hasstirade gegen ihn schieben". Der verzogene Gehasste werde nun keinesfalls mehr zu Wölls Videoproduktion beitragen; der Gartenzwerg-Spot sei "ein Versuch des neu angelernten Mediendesigners" gewesen.