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Milde Strafen für volksverhetzende Neonazi-Musik PDF Drucken E-Mail
redok   
10.01.2008
Berlin/Gießen. Mit milden Strafen konnten Urheber und Vertreiber neonazistischer Musik-CDs in Gießen und Berlin nach Hause gehen. In Hessen wurde ein Verfahren mit der Zahlung von Geldbußen eingestellt, in Berlin wurde eine Geldstrafe verhängt.

Das Landgericht Gießen hatte sich gestern mit zwei Mitgliedern der Neonazi-Band "Gegenschlag" aus Kirtorf zu befassen, die im Jahr 2003 eine CD mit dem Titel "Die deutsche Jugend schlägt zurück" produziert hatte. Die Band, die in jedem hessischen Verfassungsschutzbericht ab 2002 als eine der tonangebenden hessischen Skinheads-Bands aufgeführt wurde, war im Umfeld der "Kameradschaft Berserker Kirtorf" entstanden. In Kirtorf waren auf einem Bauernhof seit vielen Jahren Neonazi-Konzerte veranstaltet worden; ein Prozess gegen die Konzert-Veranstalter endete beim Landgericht Gießen mit Bewährungsstrafen. Der Neffe des Bauernhofbesitzers, Glenn Engelbrecht, war zugleich auch Manager von "Gegenschlag".

Ein erster "Gegenschlag"-Prozess wegen der volksverhetzenden Texte war vor dem Amtsgericht Alsfeld bereits Anfang Juni 2005 mit Geldstrafen für vier Bandmitglieder ausgegangen. Mit einer Auflage von 3.000 Exemplare war die CD über das Internet vertrieben worden; Vertriebspartner der Band und Produzent der CD war der Nazirock-Händler und jetziges NPD-Bundesvorstandsmitglied Thorsten Heise. Vor Gericht waren die Angeklagten größtenteils mit schwarzen "Berserker"-T-Shirts erschienen; zu ihrer Mitgliedschaft in der Band und zur Verantwortlichkeit für die Texte wollte sich keiner äußern. Unter anderem anhand von Auftritts-Fotos wurde ein als Sänger und Texter identifizierter Mann zu 4.000 Euro Geldstrafe verurteilt, der Gitarrist musste 3.500 Euro zahlen, dem Manager wurden 2.500 Euro auferlegt. Der Schlagzeuger, zur Tatzeit noch Heranwachsender, bekam eine Auflage von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Auf die Berufung der Verteidigung hin stellte das Landgericht Gießen im Juni 2006 das Verfahren gegen zwei Bandmitglieder und den Manager ein. Die Angeklagten hatten sich verteidigt, ihr Produzent sei bereits von einem ostdeutschen Gericht eingestellt worden. "Wenn man die Großen laufen lässt, kann man nicht die Kleinen bestrafen", zeigte sich die Richterin verständnisvoll. Außerdem habe ein Anwalt die Liedtexte im Vorhinein auf Strafbarkeit überprüft und für unbedenklich befunden, so die Verteidigung. Daher habe ein strafmildernder "Verbotsirrtum" bestanden, hatte auch der Staatsanwalt erklärt. Die drei Männer mussten je 1.000 Euro Geldbuße zahlen.

Doch selbst dieser glimpfliche Ausgang war den "Gegenschlag"-Musikern noch zuviel, denn ein Schuldeingeständnis wollten sie mit der Zahlung der Geldbußen nicht abgeben. "Ich habe doch nur dabei gestanden und Gitarre gespielt", so die Unschuldsbeteuerung. Der Manager hatte immerhin die Auflagen erfüllt, auch der Sänger hat bereits 600 Euro seiner Buße abgezahlt. Die anderen Neonazis zahlten jedoch nichts.

Gestern standen daher zwei Musiker von "Gegenschlag" erneut vor dem Landgericht Gießen, das ihnen gegenüber laut der Kammer schon "großes Entgegenkommen" bewiesen hatte. Noch im Gerichtssaal zahlten sie die 1.000 Euro. Ein weiteres Bandmitglied muss den Betrag binnen drei Monaten einzahlen; damit ist das Verfahren endgültig eingestellt.

Glaubhafte Loslösung von der Szene

Vor dem Landgericht Berlin musste sich heute ein 36-jähriger Mann wegen seiner Beteiligung an der Vermarktung einer CD der Berliner Neonazi-Band "Deutsch, Stolz, Treu" verantworten. Er soll im Jahr 2002 hundert CDs bestellt haben, um sie zum Weitervertrieb an einen Komplizen weiter zu geben. Die Polizei hatte jedoch die Tonträger kassiert: der Sänger der Band war auf dem Weg zu einem vereinbarten Treffen bei einer Verkehrskontrolle festgenommen und die Lieferung beschlagnahmt worden.

Auf dem CD-Cover waren Hakenkreuz und Doppelsigrune (Abzeichen der Waffen-SS) abgebildet. Als volksverhetzend wurden die Texte der CD eingestuft.

Der 36-jährige Angeklagte hatte vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt und beteuert, er habe sich von der rechtsextremen Szene losgesagt. Diese Beteuerung erschien dem Gericht glaubhaft. Wegen Anstiftung zur Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen muss der Mann eine Geldstrafe von 2.250 Euro zahlen.

Im Februar vergangenen Jahres waren bei einer bundesweiten Razzia 1.500 CDs und 40 T-Shirts mit Aufdrucken der Band sichergestellt worden. Gegen Musiker und Produzenten der Band liegen derzeit drei Anklagen vor. Seit einiger Zeit firmiert die Band - offenbar aus Verschleierungsgründen - auch unter der Bezeichnung "X.x.X.".