| Holocaustleugner / Vor Gericht | |||
| Haftstrafe und Berufsverbot für Holocaust-leugnende Anwältin |
|
|
|
| redok | |
| 14.01.2008 | |
|
Mannheim. Dreieinhalb Jahre Haft und ein Berufsverbot für fünf Jahre verhängte heute das Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung und anderer Delikte gegen die Rechtsanwältin Sylvia Stolz. Sie wurde noch im Gerichtssaal festgenommen und in die Haft gebracht.
Der Staatsanwalt hatte in der vergangenen Woche vier Jahre Haft und Berufsverbot gefordert, ihr Wahlverteidiger Ludwig Bock plädierte auf Freispruch oder Einstellung des Verfahrens. Die 44-jährige Sylvia Stolz, seit einiger Zeit Lebensgefährtin des ebenfalls bereits einschlägig verurteilten Horst Mahler, hatte in Mannheim den zu fünf Jahren Haft verurteilten Holocaustleugner Ernst Zündel verteidigt. Während dieses Prozesses hatte sie einen Schriftsatz an das Gericht mit "Heil Hitler" unterzeichnet. Im März 2007 wurde die Anklage gegen Stolz erhoben, die insgesamt elf Punkte umfasst, darunter neben Volksverhetzung auch Nötigung, versuchte Strafvereitelung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Verurteilt wurde sie heute auch wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole sowie wegen Beleidigung des Gerichts. Der Vorsitzende Richter warf ihr in der Urteilsbegründung, die Stolz mehrfach mit Zwischenrufen unterbrach, ein "unhaltbares Menschen- und Geschichtsbild" vor. Schon während des Studiums habe sie sich von Revisionisten wie dem Chemiker Germar Rudolf angezogen gefühlt und einen "Hass gegen alles Jüdische entwickelt". Dabei reduziere sie "das jüdische Volk auf einen machtgierigenVerbund mit Weltmachtanspruch." Als Anwältin habe sie schließlich den Holocaust als "bloße Erfindung der Juden" in Abrede gestellt. Dabei habe sie "die Grenzen einer zulässigen Verteidigung weit überschritten". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Noch im Gerichtssaal wurde Stolz wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen. Dabei sorgte sie erneut für einen Eklat, indem sie sich zu den Zuschauern umdrehte, den Hitlergruß zeigte und "Heil Hitler" rief. Derzeit laufen gegen Stolz noch weitere Verfahren. |