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Rechtsextremisten / Vor Gericht
Zulassung entzogen PDF Drucken E-Mail
redok   
04.02.2008
Bonn. Der Rechtsanwalt Claus Plantiko, Stadtverordneter im Bonner Stadtrat, darf seinen Beruf nicht mehr ausüben. Der vor allem als Strafverteidiger von Rechtsextremisten aufgefallene Advokat war nach Beleidigungen von Richtern selbst mehrfach verurteilt worden. Die Rechtsanwaltskammer Köln hatte ihm die Zulassung entzogen, nun bestätigte der Bundesgerichtshof diesen Entzug.

Der vormalige Luftwaffen-Oberstleutnant Plantiko hatte erst 1999 nach seiner Pensionierung seine zweite juristische Staatsprüfung abgelegt und tritt seitdem als Anwalt auf. 2004 war er für eine "Unabhängige Wählergemeinschaft" (UWG) in den Bonner Stadtrat gewählt worden. Als Verteidiger des früheren Rechtsterroristen Manfred Roeder war Plantiko vor Gericht ausfallend geworden und hatte sich dadurch eine Geldstrafe von 5.000 Euro eingehandelt. Das Landgericht Frankfurt hatte zudem ein Verfahren vor der Anwaltskammer eingeleitet.

In einem Prozess im März 2005 musste sich Plantiko (Jahrgang 1938) in Bonn ebenfalls wegen Beleidigung einer Richterin verantworten. Diese Gelegenheit nutzte er, um dieses Gericht wiederum mit dem "Ausnahmegerichtspersonal" unter Hitler und Stalin zu vergleichen - dafür bekam er Ordnungshaft und anschließend eine Geldstrafe von 16.200 Euro. Diese Strafe wurde in einem weiteren Verfahren wegen Richterbeleidigung im Dezember 2006 mit einbezogen und führte damit zu einer Gesamtstrafe von 18.000 Euro.

Die Rechtsanwaltskammer Köln wollte Plantikos Eignung für den Anwaltsberuf überprüfen lassen und ordnete eine psychiatrische Untersuchung an, der sich Plantiko allerdings verweigerte. Die Kammer entzog ihm schließlich seine Anwaltszulassung. Im Dezember 2007 verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) über den Fall Plantiko und gab der Rechtsanwaltskammer recht. Ende Januar 2008 wurde der Entzug der Anwaltszulassung wirksam. Plantiko kündigte bereits weitere rechtliche Schritte an, unter anderem will er "Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde einlegen".