| Neonazis / Rechte Gewalt / Vor Gericht | |||
| V-Mann muss in Haft |
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| redok | |
| 10.03.2008 | |
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Bielefeld. Zu drei Jahren und neun Monaten Haft hat das Landgericht Bielefeld heute den 27-jährigen Neonazi aus Lünen wegen Drogen- und Waffenhandel verurteilt, der als V-Mann des Landes-Verfassungsschutzes aufgeflogen war. Gegen seinen Führungsbeamten läuft immer noch ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Strafvereitelung, doch das Innenministerium will dessen Namen nicht preisgeben.
Im Rahmen eines Prozesses wegen eines bewaffneten Raubüberfalls in Dortmund war Sebastian Seemann als V-Mann enttarnt worden. Dem als Verteidiger von Neonazis erfahrenen Dortmunder Anwalt André Picker, mittlerweile Landesvorstandsmitglied der rechten Gruppierung "Pro NRW", war in den Prozessunterlagen der Kontakt des bis dahin noch als "Kameraden" geltenden Neonazi-V-Manns zum Verfassungsschutz aufgefallen. Heute wurde Seemann jedoch nicht wegen seiner Aktivitäten in politischen Zusammenhängen oder wegen seiner möglichen Rolle bei dem bewaffneten Raubüberfall in Dortmund verurteilt, sondern vor allem wegen seiner Drogengeschäfte. Den mehrfach vorbestraften Mann sprach die Strafkammer schuldig, mit insgesamt 550 Gramm Kokain gehandelt zu haben. Auch Waffenhandel hatte er offenbar in nicht geringem Ausmaß betrieben; bei der Durchsuchung seiner Wohnung hatte die Polizei ein regelrechtes Waffenarsenal mit zum Teil scharfen Waffen gefunden. Der V-Mann-Führer vom Verfassungsschutz soll seinen Spitzel vor der Überwachung durch die Kriminalpolizei gewarnt haben, während der von der Bielefelder Kriminalpolizei wegen der Drogengeschäfte observiert wurde. Eine Strafverfolgung des immer noch unbekannten Beamten wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses hatte der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) verhindern können, jedoch nicht eine von der Staatsanwaltschaft Bielefeld geführte Ermittlung wegen Strafvereitelung. Jedoch weigert sich das Ministerium weiterhin, den Namen des V-Mann-Führers herauszugeben; damit bleibt die Aussicht dieses Verfahrens ungewiss. |