| NPD / Neonazis | |||
| Rieger-"Gedenkmarsch" in Wunsiedel erlaubt |
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| redok | |
| 13.11.2009 | |
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München. Nach der Genehmigung des "Heldengedenkmarsches" in München hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) nun auch den "Gedenkmarsch" für den verstorbenen Ex-Vizechef der NPD Jürgen Rieger in Wunsiedel am morgigen Samstag erlaubt. Als Beschränkung gab der Gerichtshof der NPD auf, dass jede Form der Erwähnung von Rudolf Heß zu unterlassen ist.
Das Landratsamt Wunsiedel hatte den "Rieger-Gedenkmarsch" am Montag verboten. Einen gegen das Verbot gerichteten Eilantrag der NPD lehnte das Verwaltungsgericht Bayreuth ab. Begründet hatten das Landratsamt sowie das Verwaltungsgericht das Verbot damit, dass es sich beim geplanten Marsch in Wirklichkeit um ein getarntes "Rudolf-Heß-Gedenken" handle. Der BayVGH folgte dieser Ansicht in der heutigen Entscheidung nicht. In einer Pressemitteilung führte der Gerichtshof aus:
Daher könne den Befürchtungen der Versammlungsbehörde, es könne sich aus der Veranstaltung für Jürgen Rieger ein Gedenkmarsch für Rudolf Heß entwickeln, mit entsprechenden Beschränkungen Rechnung getragen werden. Die veranstaltende NPD habe sich bereits mit solchen Auflagen einverstanden erklärt. Gegen diese Entscheidung können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Der thüringische NPD-Landesverband hatte gestern einen Rieger-Gedenkmarsch in Pößneck angemeldet, der offensichtlich als Ersatzveranstaltung für den Fall eines Verbots in Wunsiedel gedacht war. Ob diese Demonstration jetzt noch stattfindet, ist derzeit nicht bekannt. In Wunsiedel war der Rieger-Marsch zunächst mit 800 Teilnehmern angemeldet worden; Beobachter rechnen jedoch damit, dass - trotz der gleichzeitig stattfindenden Neonazi-Demo in München - eine deutlich vierstellige Zahl von Neonazis in der oberfränkischen Stadt erscheint. |