| NPD / Neonazis / Vor Gericht | |||
| Geldstrafe für NPD-Stadtvertreter |
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| redok | |
| 08.12.2009 | |
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Neubrandenburg. Zu einer Geldstrafe von 1.100 Euro wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und illegalen Waffenbesitzes verurteilte das Landgericht Neubrandenburg einen NPD-Stadtvertreter in Neustrelitz. Der 24-jährige Marco Zimmermann hatte im August 2008 eine nicht angemeldete Demonstration zur Huldigung des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß organisiert.
Im August 2008 waren etwa 50 Neonazis in Neustrelitz aufmarschiert. Anweisungen der Polizei , die unangemeldete Demonstration aufzulösen, wurden von den Neonazis missachtet. Der NPD-Kommunalparlamentarier und Partei-Kreisvorsitzende in Mecklenburg-Strelitz war als Organisator in erster Instanz vom Amtsgericht Neustrelitz zu 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden und hatte dagegen Berufung eingelegt. Laut Aussage eines Polizisten hatte Zimmermann von der Spitze des Zuges aus die "Marschroute mit Handzeichen" vorgegeben. Der beschuldigte NPD-Mann ließ über seinen Anwalt Thomas Penneke wissen, er habe "weder als Leiter noch als Veranstalter" des Aufzugs fungiert. Ansonsten hielt Zimmermann sich bedeckt. Eine Reihe von Zeugen ließ der Verteidiger vor Gericht antreten, doch diese wussten nicht viel über die Vorgänge zu sagen. Einzig bei der Standardfrage des Verteidigers, ob sie die Polizisten-Aussage bestätigen könnten, lautete wenig überraschend die Standard-Antwort "Nein". Allerdings konnten die Ermittler laut einem Bericht des NDR auch noch auf ein Video verweisen, dass die Neonazis gedreht und im Videoportal youtube eingestellt hatten. Das bewegte Bild zeigte Zimmermann mit Megaphon an der Seite der "militärischen Formation" und bei einer Auseinandersetzung mit der Polizei. Mitverhandelt wurde in der Berufungsinstanz auch eine erstinstanzliche Verurteilung wegen Besitzes einer verbotenen Waffe. Bei einer Hausdurchsuchung im März 2007 hatte die Polizei in der damaligen Neustrelitzer Wohngemeinschaft des Angeklagten unter anderem einen Wurfstern mit vier scharfen Klingen sichergestellt, dessen Besitz laut Waffengesetz verboten ist. Das Amtsgericht hatte ihn deswegen zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. Beide Vorwürfe führten nun zu einer Gesamtstrafe von 1.100 Euro. |