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Neonazis wollen Kundgebung stören PDF Drucken E-Mail
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06.03.2010
Hannover. Rund zwei Dutzend Neonazis haben am Freitagabend in Hannover eine Kundgebung gegen rechte Gewalt stören wollen. Die Polizei nahm 26 Rechte fest und ermittelt unter anderem wegen versuchter Körperverletzung.

Die Mahnwache gegen rechte Gewalt wurde als Reaktion auf einen Angriff in der Silvesternacht organisiert. Eine Gruppe Neonazis hatte einen Jugendlichen in der U-Bahn angegriffen (externer Linkwir berichteten). Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage gegen die beiden mutmaßlichen Täter – einen Neonazi aus Wunstorf (Region Hannover) und einen Gesinnungsgenossen aus Hannover-Kleefeld – erhoben.

Die 26 Rechtsradikalen, die von der Polizei am Freitag vorläufig festgenommen wurden, sind der Behörde als Mitglieder der rechten Szene aus Hannover, dem Kreis Celle und Schaumburg bekannt. Nachdem die Neonazis aus einer Stadtbahn gestiegen waren, riefen sie lautstark rechtsradikale Parolen, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei. Offenbar wollten sie die Mahnwache stören. Gegen die gesamte Gruppe wird nun wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermittelt.

Eine der allesamt männlichen Personen wehrte sich gegen die vorläufige Festnahme. Wegen versuchter Körperverletzung und Widerstand gegen Vollsteckungsbeamte wurde gegen den 26-jährigen aus Hannover ein Verfahren eingeleitet. Unter den Festgenommen befanden sich laut Polizei drei Jugendliche und neun Männer zwischen 18 und 21 Jahren.

Das “Hannoversche Bündnis gegen Rechts” hatte zu der stationären Protestaktion auf dem Kantplatz in Hannover-Kleefeld aufgerufen. Angemeldet wurde die Kundgebung von der ”Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes”. Am Samstag zogen mehrere Dutzend Demonstranten gegen Rechtsextremismus in einem Protestzug duch die Innenstadt der niedersächsischen Landeshauptstadt.

Die Stadtteile Kleefeld und Misburg gelten als Hochburgen der Neonazi-Szene in Hannover. Mehrere Kader sind dort wohnhaft.

Dieser Artikel erschien zunächst bei dem Internetportal externer Linkindi-rex. Die Veröffentlichung bei redok erfolgt mit freundlicher Genehmigung.